Eltern von Schülern auf Mallorca haben nach der Einschulung nicht das Recht, den Wechsel der Haupt-Unterrichtssprache ihres Kindes einzuklagen. Das hat das Oberlandesgericht in Palma entschieden und damit die Klage einer Mutter abgelehnt.

Die Mutter hatte ihr Kind auf einer Grundschule eingeschult, die als Hauptunterrichtssprache Katalanisch benutzt. Erst Jahre wollte sie vor Gericht den Wechsel der Unterrichtssprache auf Spanisch einklagen und berief sich auf ihr Recht, frei zwischen den beiden auf den Balearen gültigen Amtssprachen wählen zu dürfen.

Die Richter wiesen die Klage zurück. Das Recht auf freie Sprachwahl üben die Eltern bei der Schulwahl im Moment der Einschulung aus. Ein nachträglicher Wechsel sei nicht einklagbar, so das Oberlandesgericht in der Urteilsbegründung.

In den meisten öffentlichen Schulen auf Mallorca ist die Hauptunterrichtssprache Katalanisch. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Schulstreiks gegen eine Schulreform der konservativen Landesregierung unter José Ramón Bauzá, die ein Drei-Sprachen-Modell (Spanisch, Katalanisch, Englisch) favorisierte. /tg