Die negativen Auswirkungen der Ferienvermietung und speziell der Vermittlungsplattform Airbnb auf den Wohnungsmarkt auf Mallorca werden übertrieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Wirtschaftsstudie der Balearen-Universität, die am Mittwoch (3.5.) vorgestellt worden ist. So kämen auf einen Gästeplatz von Airbnb im Schnitt 5,2 Gästebetten in Hotels. Und die Zahl der Kreuzfahrtpassagiere könne an vielen Tagen die Maximalzahl aller Airbnb-Gäste auf Mallorca übersteigen. Für August vergangenen Jahres wurde diese mit rund 29.000 errechnet.

Die Studie kommt zudem zu dem Schluss, dass die meisten Wohnungen nur zeitweise an Urlauber vermietet würden und viele Gäste lediglich als Untervermieter abstiegen. 73 Prozent der Eigentümer vermieteten nur eine Wohnung, 13 Prozent zwei. Die öffentliche Debatte werde auf Basis falscher oder falsch interpretierter Daten geführt - ein Seitenhieb auf die Kritik der Umweltorganisation Terraferrida, die vor einigen Wochen eine eigene Analyse vorgestellt hatte.

Die durchschnittlichen Einnahmen aus der Ferienvermietung auf den Balearen werden mit 4.744 Euro in den fünf Monaten der Hauptsaison beziffert - in Palma steigt der Betrag laut der Studie bis auf knapp 6.500 Euro, auf Ibiza sogar über 10.000 Euro. Insgesamt dürfte Airbnb auf den Balearen 63.000 Gästebetten im Angebot haben.

Um den Markt zu regulieren, empfehlen die Wirtschaftswissenschaftler José Luis Groizard und William Nilsson steuerliche Maßnahmen sowie eine Festlegung der Maximalzahl der Gästebetten, so wie es der derzeitige Entwurf der Landesregierung vorsieht, den das Balearen-Parlament noch in diesem Sommer verabschieden soll. Das Regelwerk erlaubt erstmals die touristische Vermarktung von Apartments, verschärft aber andererseits die Auflagen für die Vermietung an Urlauber.

Urteil gegen Kanaren-Gesetz

Allerdings warnen die Autoren vor geplanten Auflagen, die nicht mit dem Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit zu vereinbaren seien. So hat der Oberste Gerichtshof Spaniens vergangene Woche Artikel in einem ähnlichen Gesetz auf den Kanaren annulliert, wonach die Vermietung an Urlauber in bestimmten, besonders touristisch geprägten Gebieten ausgeschlossen wurde. Einkassiert wurde zudem ein Artikel des Kanaren-Gesetzes, der die Vermietung einzelner Zimmer an Urlauber verbietet. Geklagt hatten der Verband der Ferienvermieter sowie die Wettbewerbsbehörde. /ff