Die balearische Linksregierung auf Mallorca hat das Regelwerk zur Ferienvermietung nachgebessert - und will nun mit den Inspektionen durchstarten. Das am Freitag (4.8.) vom Kabinett beschlossene Dekret tritt am kommenden Dienstag in Kraft, womit eine Grundlage für eine verschärfte Kontrolle gegeben sei, wie eine Sprecherin des balearischen Tourismusministeriums gegenüber der MZ bestätigt - auch wenn die Inspektoren schon bislang nicht Däumchen gedreht hätten. Das Balearen-Parlament muss das Eilgesetz dann nachträglich absegnen.

Das neue Regelwerk sieht nun nicht nur deutlich höhere Strafen vor, es erleichtert auch den Inspektoren die Arbeit. So muss im Fall von einer Mietdauer von weniger als 30 Tagen der Vermieter nachweisen, dass es sich bei seinen Gästen nicht um Urlauber handelt. Die Vermietung von Apartments an Touristen ist bislang nicht erlaubt. Im Fall von Ferienhäusern muss eine Lizenz des Tourismusministeriums vorliegen.

Mit der Veröffentlichung des geänderten balearischen Tourismusgesetzes am Montag im balearischen Gesetzblatt (BOIB) war am Dienstag (1.8.) das angekündigte Moratorium für neue Lizenzen zur Ferienvermietung in Kraft getreten. Der Inselrat auf Mallorca und die Gemeinden haben nun bis zu einem Jahr Zeit, um zu entscheiden, in welchen Zonen überhaupt Wohnungen an Urlauber vermietet werden dürfen. Der Inselrat hat bereits angekündigt, sechs Gebiete auszuschließen.

Das neue Regelwerk zur Ferienvermietung war am 18. Juli verabschiedet worden. Die Protestpartei Podemos hatte bei der Abstimmung allerdings in einem zentralen Punkt, der Apartments für die touristische Vermarktung unter Auflagen freigeben sollte, mit Nein gestimmt und so für ein widersprüchliches Gesetz gesorgt. Eine Einigung zwischen den Parteien der Linksregierung und Podemos von Ende vergangener Woche machte jetzt eine Nachbesserung möglich.

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Mit dem neuen Regelwerk kann die Vermietung von Apartments an Urlauber - sobald das Moratorium abgelaufen ist -, in bestimmten Fällen und unter Auflagen genehmigt werden, bei Verstößen aber auch hart bestraft werden. /ff

Hintergrund: Das sind die Regelungen des neuen Gesetzes