Der wohl spektakulärste Mordfall an Deutschen auf Mallorca steht kurz davor, in Spanien zu verjähren. Am 12. November ist es genau 20 Jahre her, dass der sogenannte „Bierkönig" Manfred Meisel aus Frankfurt, sein achtjähriger Sohn Patrick und eine Hausangestellte auf brutale Weise auf der Finca von Meisel nahe S'Aranjassa ermordet wurden. Der 49-jährige Meisel hatte das Bierkönig an der Playa de Palma aufgebaut und groß gemacht.

Die Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass der oder die Täter in der stürmischen Nacht mit Blitz und Donner vom 11. auf den 12. November 1997 kurz nach Mitternacht in die Finca von Meisel eingedrungen waren. Er oder sie töteten den Unternehmer mit zwei Schüssen in den Hinterkopf. Patrick, der achtjährige Sohn von Meisel und seiner Lebensgefährtin Daiana R., starb an zwei Schüssen in die Schläfe. Auch die Hausangestellte Claudia Leisten wurde mit zwei Schüssen in den Kopf umgebracht.

Der Gerichtsmediziner ermittelte 0.30 Uhr als ungefähren Todeszeitpunkt der drei Opfer. Meisels Lebensgefährtin entging der Tat. Sie war zu dem Zeitpunkt schwanger und bei einer Untersuchung in Deutschland. Am Morgen gegen 8 Uhr fand die Angestellte Ilse Kaiser die Leichen im Haus. Kaiser war auf die Finca gekommen, um die rund 2.000 Papageien zu versorgen, die der passionierte Züchter Meisel über die Jahre auf seinem Grundstück angesammelt hatte.

War es ein Auftragsmord?

Die Ermittler erkannten bereits kurz nach der Tat Anzeichen für einen Auftragsmord. Der Sohn und die Angestellte könnten getötet worden sein, um keine Zeugen zurückzulassen. Polizisten durchstreiften am Tatort Gebäude und Gelände, fanden aber nur zwei Patronenhülsen im Schlafzimmer der Eltern.

Ermittelt wurde in alle Richtungen: Waren die Täter womöglich Feinde im privaten Umfeld oder rivalisierende Papageienzüchter? Vor allem Züchter aus Malaysia sollen neidisch auf die Erfolge von Meisel geäugt haben. Oder waren es Konkurrenten an der Playa de Palma? Schließlich hatte Meisel das Bierkönig innerhalb von kurzer Zeit wie aus dem Nichts in einen florierenden Party­tempel verwandelt. Nach dem Tod von Meisel kam es zu einem Übernahmepoker um das Lokal. Letztlich machten die Brüder Miquel und Antoni Pascual das Rennen. Laut Informationen der „Bild-Zeitung" soll auch der seit Februar in Untersuchungshaft sitzende Nachtleben-Unternehmer Bartolomé Cursach damals mitgepokert haben. Sowohl gegen die Gebrüder Pascual als auch gegen Cursach wird seit einigen Jahren ermittelt, weil sie später ein Korruptionsnetzwerk mit Politikern und Ortspolizisten aufgebaut haben sollen, um missliebige Konkurrenten zu schädigen.

Im Fall des Dreifachmordes in S'Aranjassa blieb die Tätersuche erfolglos, auch wenn es zwei vielversprechende Ansätze gab. Im Frühjahr 2007 wurde Meisels früherer Vertrauter und Geschäftsführer des Bierkönigs, Sven M., festgenommen und in Palma vernommen. Die Ermittler ließen ihn sehr bald wieder laufen, weil er ein Alibi vorweisen konnte. Der enge Vertraute von Meisel begann wenige Jahre nach dem Mord eine Beziehung mit Daiana R. Sie hatten gemeinsam eine Tochter, trennten sich aber kurz nach ihrer Geburt wieder.

Bereits drei Jahre zuvor hatte es einen weiteren Verdacht gegeben. Der Deutsche Marc L. tötete im Jahr 2004 auf der Insel seine Ex-Freundin Andrea B. auf bestialische Weise. Er trennte ihr den Kopf ab und warf ihn in eine Mülltonne. Die Leiche fror er in einer Kühltruhe ein, die er später im Mittelmeer versenkte. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass Andrea B. Tänzerin im Bierkönig war. Sie war eng befreundet mit Meisel. So eng, dass die Guardia Civil zunächst an einen Zusammenhang zwischen dem Dreifachmord und dem Tod von Andrea B. glaubte. Ein Hinweis darauf wurde nie gefunden, ausgeräumt werden konnte der Verdacht aber auch nicht.

Allen Spuren nachgegangen

Fragt man auf Mallorca bei der Policía Nacional nach, bekommt man zu hören, dass die Polizisten einen Fall wie den Mord an Manfred Meisel trotz formaler Verjährung nie zu den Akten legen. Ein pensionierter Kommissar, der zeitweise mit den Ermittlungen zum Bierkönig-Mord betraut war, sagt der MZ: „Für die Polizisten ist das wie eine offene Wunde, dass sie einen solchen Fall nicht aufgeklärt haben. Deshalb wird die Akte nie geschlossen werden."

Zwar sei man aufseiten der spanischen Polizei damals allen Spuren nachgegangen, doch jeder neue Hinweis, der sich in Zukunft ergebe, werde auch nach der offiziellen Verjährung verfolgt. Letztendlich ausschlaggebend sei die Auslegung des zuständigen Ermittlungsrichters. „Wenn der der Meinung ist, dass der Fall nicht verjährt, dann können wir auch nach 45 Jahren noch einen Mord aufklären", sagt der Kommissar.

In Deutschland wird Mord anders behandelt. Hier ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt für den Fall zuständig. Und auch wenn momentan keine Ermittlungen angestellt werden, sei das Verfahren keineswegs abgeschlossen, „da Mord in Deutschland nicht verjährt", wie die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Nadja Niesen, gegenüber der MZ unterstreicht. „Theoretisch kann es immer noch sein, dass ein Täter ermittelt und für die Taten verurteilt wird." Sobald sich ein konkreter Verdacht ergibt, würde der Fall wieder aufgenommen.

Nach einem baldigen Durchbruch sieht es freilich auch in Deutschland nicht aus: „Es gibt derzeit keinen dringenden Tatverdacht gegen eine bestimmte Person", lässt Niesen wissen. Bei den im Lauf der Jahre festgestellten verdächtigen Personen hätten stets Verdachtsmomente gefehlt, die sich „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit verdichten ließen", sagt Niesen.

Auslieferung möglich

Dass neben den spanischen seinerzeit auch die deutschen Behörden in dem Mordfall die Ermittlungen aufgenommen hatten, sei ein routinemäßiger Vorgang, der laut Niesen im Paragraf 7 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Demnach gilt das deutsche Strafrecht auch „für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist".

Das bedeutet auch, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft weiterhin zuständig sein wird, sollte ein Tatverdächtiger auf Mallorca oder in einem anderen Land ausfindig gemacht werden. Nadja Niesen erklärt: „Wenn ein mutmaßlicher Täter aufgrund eines Fahndungsersuchens einer deutschen Staatsanwaltschaft im Ausland festgenommen wird, kann seitens der deutschen Behörden die Auslieferung beantragt werden." Ob die zugrunde liegende Straftat im Ausland bereits verjährt sei, spiele dabei keine Rolle. „Entscheidend ist, dass die Tat in Deutschland noch verfolgbar ist."