Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat eine Haftstrafe von 15,5 Jahren wegen des Raubmords an einem Schweizer auf Mallorca bestätigt. Die Richter wiesen damit die Revisionsklage des Verurteilten zurück. Die Aussagen der Zeugen sowie die vorgelegten Beweise seien überzeugend und ließen keine Zweifel am Tathergang zu, heißt es zur Begründung, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Samstag (23.12.) berichtet.

Das balearische Oberlandesgericht hatte im April 2017 den Mann wegen der Tat zu Weihnachten 2013 verurteilt. Damals war ein 78-jähriger Schweizer in seinem Haus in Port de Pollença totgeschlagen worden. Neben der Haftstrafe musste der Täter 104.000 Euro Entschädigung an die Hinterbliebenen des Opfers zahlen.

Bereits drei Tage vor dem Mord hatte der Uruguayer mit zwei Komplizen ohne Erfolg versucht, in das Haus des Opfers einzudringen. Die Täter kehrten dann zum Anwesen des Schweizers und dessen katalanischer Frau zurück. Während die Frau ins Badezimmer eingesperrt wurde, wurde auf den gefesselten Schweizer eingeschlagen. Er sollte Informationen über angeblich verstecktes Geld preisgeben. Der Schweizer konnte sich zwar nach dem Überfall befreien, starb jedoch fünf Tage später an den schweren Kopfverletzungen im Krankenhaus.

Die zwei Komplizen waren lediglich wegen versuchten Einbruchs verurteilt worden und waren nicht in Revision gegangen. /ff