Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat ein Gefängnisurteil gegen einen Deutschen wegen Vergewaltigung eines Jugendlichen auf Mallorca bestätigt. Der Verteilte muss insgesamt 17 Jahre und drei Monate Haft verbüßen, wie am Mittwoch (3.1.) bekannt wurde. Das Urteil in erster Instanz war im März 2017 ergangen, die Haftdauer wurde nun um zehn Monate reduziert.

Laut dem Urteil hatte der Deutsche im Jahr 2015 einen 14-Jährigen unter Druck gesetzt, um mit ihm Pornofilme zu schauen und sexuelle Handlungen bis hin zum Geschlechtsverkehr zu erdulden. Zuvor hatte der Mann seine Situation als Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation ausgenutzt, um das Vertrauen des Minderjährigen und dessen Mutter zu gewinnen. Der Jugendliche wohnte zunächst bei seiner alleinerziehenden Mutter und seiner achtjährigen Schwester. Aus Geld- und Platznot willigte die Mutter ein, dass der Junge vorübergehend bei dem nun Angeklagten einzog.

Der Junge hatte dort mit dem Angeklagten zusammen in einem Bett geschlafen und wurde laut dem Urteil nach und nach unter Druck gesetzt, sexuelle Praktiken zu erdulden. Dabei wurde er mit der Drohung erpresst, dass andernfalls seiner Mutter und seiner Schwester etwas Schlimmes geschehen werde.

Der Angeklagte hatte bereits zwischen 2011 und 2015 wegen sexuellen Missbrauchs im Gefängnis gesessen. Neben der jetzt bestätigten Haftstrafe muss er dem Opfer Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen. /ff