Ein Gericht auf Ibiza hat eine sechsmonatige Gefängnisstrafe für Immobilienunternehmer Matthias Kühn wegen nicht zulässiger Bauarbeiten auf der geschützten Insel Tagomago ausgesprochen - ein Urteil, gegen das der Unternehmer in Berufung gehen will, wie er gegenüber der Mallorca Zeitung am Freitag (9.2.) erklärte.

Der Richterspruch sei nicht rechtskräftig, und er sehe der weiteren Rechtssprechung gelassen entgegen, so Kühn - schließlich werde der Fall dann nicht mehr auf Ibiza verhandelt, sondern von höheren Instanzen, von denen er sich mehr Neutralität erhoffe. Auf Ibiza - hier gilt Kühn als eine Art personifiziertes Feindbild vieler Umweltschützer - seien die vorgebrachten Argumente praktisch nicht berücksichtigt worden. Er sei nicht überrascht, aber enttäuscht.

Das Gericht auf Ibiza sieht es als erwiesen an, dass der deutsche Unternehmer auf der von ihm gepachteten Insel Bauarbeiten ausführen ließ, für die keine Lizenz vorgelegen habe. Das behördliche Schweigen des Rathauses von Santa Eulalia hätte nicht als Zustimmung interpretiert werden dürfen. Vom Vorwurf der Umweltdelikte wurden Kühn und der verantwortliche Bauunternehmer freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Umwelt -und Raumordnungsauflagen gefordert. Verteidigt wurde Kühn vom früheren Staatsanwalt Pedro Horrach, der inzwischen als Anwalt tätig ist. "Wäre der Beschuldigte nicht Matthias Kühn, wäre dieses Verfahren schon längst eingestellt worden", so Horrach im September vergangenen Jahres gegenüber der MZ.

Tagomago ist eine unter strengem Naturschutz stehende Privatinsel vor Ibiza, die der deutsche Unternehmer seit 2006 gepachtet hat. Seither feiern und urlauben dort Leute wie TV-Moderatorin Sabine Christiansen, Real-Madrid-Spieler Cristiano Ronaldo oder Popstar Justin Bieber.

Damit die Gäste sich dort auch wohlfühlen, sanierten Kühn und der Bauunternehmer G.H. zwischen Dezember 2007 und Juli 2008 das aus den 80er-Jahren stammende Haupthaus und nahmen auch rundherum einige Umbauten vor, bei denen aber das Gesamtvolumen laut Horrach nicht verändert wurde. Während die Staatsanwaltschaft Ibizas Raumordnungsplan missachtet sah, verwies Kühns Anwalt auf die Zuständigkeit der Gemeinde von Santa Eulària, die aber nie Stellung bezogen habe. /ff

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