Ein Jahr nach seiner Verhaftung wird Bartolomé Cursach - besser bekannt als Discokönig von Mallorca - am Donnerstag (15.3.) erstmals in einer Verhandlung als Angeklagter vor Gericht erscheinen. Der Nachtclub-Unternehmer wird erklären müssen, warum die Polizei unter seinem Bett ein geladenes und schussbereites Gewehr fand, für das er keinen Waffenschein vorzeigen konnte. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eineinhalb Jahre Haft.

Cursach steht im Verdacht, sein Vergnügungsimperium aus Discotheken und Nachtclubs rings um die Playa de Palma auf Mallorca auf illegale Weise errichtet zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen langjähriger Bestechung, Erpressung, schwerem Betrug, Urkundenfälschung, Prostitution von Minderjährigen und weiteren schweren Straftaten. Im ersten Verfahren geht es jedoch zunächst um das vergleichsweise harmlose aber leicht nachweisbare Delikt des unerlaubten Waffenbesitzes.

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Bei den Durchsuchungen Ende Februar 2017 fanden die Ermittler beim Discomagnaten einen Karabiner Kaliber 22, der geladen und abfeuerbereit unter dem Bett lag. Cursach hat keinen Waffenschein, sodass er nun erklären muss, wie er an das anscheinend im Ausland gefertigte Gewehr und die 640 Schuss Munition gelangen konnte.

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Die Waffe war nach Informationen der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" weder auf den Namen des Discokönigs noch auf irgendeinen anderen Namen bei der Polizei registriert. Der Waffentyp wird in Spanien nicht hergestellt. Niemand hat das Gewehr offiziell nach Spanien eingeführt. /tg

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