Wegen Versicherungsbetrugs und Vortäuschung einer Straftat ist ein Wirt in Palma de Mallorca zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er den bei der Polizei angezeigten Einbruch in sein Lokal sowie den Diebstahl von Bargeld, Alkoholika und einem Motorrad nur vorgetäuscht hatte, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" berichtet. Ins Gefängnis muss der Kneipier deshalb nicht. Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt und in eine Geldstrafe umgerechnet.

Schon im Juli 2014, unmittelbar nach Eingang der Anzeige der Straftat durch den Wirt, hatte die Polizei erhebliche Zweifel an dem vermeintlichen Einbruch. Das angebliche Einstiegsloch war viel zu klein, als dass ein Einbrecher in die Kneipe hätte eindringen und mit dem Diebesgut wieder hätte verschwinden können. Der Wirt hatte zudem angegeben, dass die vermeintlichen Diebe auch sein Motorrad gestohlen hätten. Dieses war aber Tage zuvor von der Polizei einkassiert worden, weil es keinen Tüv hatte.

Wenig später nahm die Nationalpolizei den Wirt und den Komplizen wegen Verdacht auf Vortäuschung einer Straftat und Versicherungsbetrugs fest. Beide gaben den Betrug später zu. Aus Geldnot hatten sie den Zigarettenautomat und den Glücksspielautomat selbst aufgebrochen, das Bargeld entwedet und anschließend ein Loch in die Mauer geschlagen, um den Einbruch vorzutäuschen. /tg