Wegen Orangen-Diebstahls auf Mallorca ist ein Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März 2014 auf einer Finca bei Palma ein Loch in den Metallzaun geschnitten und drei Säcke Orangen entwendet hatte. Der bereits in erster Instanz wegen Einbruchs und Diebstahls Verurteilte hatte das Urteil angefochten. Das Strafgericht in Palma lehnte den Widerspruch nun ab und bestätigte das Urteil aus erster Instanz.

Die Tat hatte sich zwischen 7 und 9 Uhr morgens abgespielt. Der Täter schnitt einen Loch in den Zaun und erntete Orangen von mehreren Bäumen, die er in drei Säcken mitnahm. Dabei wurde er von einer Angestellten der Finca-Besitzerin überrascht. Als ihn die Polizei wenig später antraf, bestritt er, dass diese von der Finca stammten. Die Kläger gaben vor Gericht an, dass es sich um eine Wiederholungstat handelte, weil der Mann etwa einmal die Woche auf dem Grundstück Orangen geklaut hatte.

Trotz der verhängten Haftstrafe von zwölf Monaten muss der Verurteilte wahrscheinlich nicht ins Gefängnis. Strafen von bis zu zwei Jahren werden in Spanien für gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt und in eine Geldstrafe umgerechnet. /tg