Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat am Montag (9.4.) einem Kellner auf Mallorca einen Anteil am millionenschweren Erbe seines Vaters zugesprochen. Vorausgegangen war ein sechsjähriger Rechtsstreit mit seinen Halbbrüdern.

Der bereits 2001 verstorbene Vater hatte den Kellner nicht als seinen Sohn anerkannt, da er aus einer Liaison mit einer Bediensteten entstand, und den 60-Jährigen aus dem Testament gestrichen.

Die Halbbrüder gönnten dem Kellner genauso wenig einen Anteil am Erbe. Sie gingen so weit, dass sie die sterblichen Überreste des Vaters vernichteten, damit die Verwandtschaft zum ungeliebten Bruder nicht nachgewiesen werden konnte. Einem DNA-Abgleich blieben sie ebenso fern.

Bereits im Urteil des Landesgerichts von Utrera zuvor hieß es, dass der Kellner eine große Ähnlichkeit zu seinen Halbbrüdern aufweise.

Die Geschwister müssen sich nun das Erbe teilen. Dieses umfasst mindestens eine Finca und mehrere Wohnungen, die auf einen Wert von mehr als 2 Millionen Euro geschätzt werden. Der Anwalt des Kellners vermutet, dass es ein noch größeres von den Halbbrüdern verstecktes Erbe geben könnte. /rp