Das Oberlandesgericht in Palma de Mallorca hat dem Arbeitgeber eines Luxushotels in Palmas Viertel Son Vida Recht gegeben, der Mitarbeiter des Restaurants entlassen hatte, die sich an den Alkoholika der eigenen Bar vergriffen hatten. Den Einspruch, das per Sicherheitskamera aufgezeichnete Beweismaterial verstoße gegen die Privatsphäre der Angestellten, lehnte das Gericht ab, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Mittwoch (11.4.) berichtet.

Nach einer Warnung, dass regelmäßig Flaschen aus dem Alkoholbestand des Restaurants verschwunden wären, ließ die Hotelleitung im September 2016 zwei Sicherheitskameras im Vorratslager anbringen. Die Aufzeichnungen brachten bald zutage, dass sich der Sommelier des Restaurants zusammen mit einigen Kollegen aus der Küche mehrfach nach der Arbeitszeit traf, um gemeinsam alkoholische Getränke aus der eigenen Bar zu konsumieren. Die Vorschriften des Hotels untersagen dies ausdrücklich.

Da es sich um keinen Einzelfall sondern wiederholte Verstöße handelte, kündigte das Unternehmen sowohl dem Weinkellner, als auch weiteren Angestellten. Der Sommelier legte Widerspruch gegen die Kündigung ein und führte an, dass die heimlichen Videoaufnahmen nicht als Beweismaterial herangeführt werden dürften, weil sie das Recht auf Privatsphäre verletzten. Das Gericht lehnte den Einspruch ab und erklärte die Kündigung für rechtmäßig. /tg