Das spanische Verfassungsgericht hat die Aussetzung des balearischen Tierschutzgesetzes, das den Stierkampf auf den Inseln weitgehend verbietet, wieder aufgehoben. Die Argumente der spanischen Zentralregierung, die gerichtlich gegen das Verbot vorgegangen war, seien unzureichend, heißt es in der Entscheidung vom Donnerstag (23.3.). Nun dürfte das Gesetz in Kraft bleiben, bis das Verfassungsgericht endgültig entscheidet.

Das geänderte Tierschutzgesetz war im August vergangenen Jahres in Kraft getreten, auf Antrag der spanischen Zentralregierung aber außer Kraft gesetzt worden. Das umstrittene balearische Regelwerk verbietet nicht den Stierkampf an sich. Allerdings darf das Tier nach der neuen Norm weder verletzt geschweige denn getötet werden. Außerdem dürfen die Stiere nicht länger als zehn Minuten in der Arena auftreten. In der Praxis verbietet es also jene Tradition, die viele Spanier, Teile des Königshauses und die Zentralregierung für ein geschütztes Kulturgut halten.

Das Balearen-Gesetz könne nicht ohne weiteres mit einem Verbot von 2016 gleichgesetzt werden, das als verfassungswidrig eingestuft worden war, heißt es im jetzigen Richterspruch - das Regelwerk auf den Inseln unterscheide sich davon deutlich. Zudem habe die Zentralregierung nicht ausreichend dargelegt, dass durch das sofortige Inkrafttreten des Anti-Stierkampf-Gesetzes ein irreparabler Schaden entstünde.

Viele Gemeinden auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln hatten die Stierkämpfe schon zuvor untersagt. Verboten werden durch das Gesetz auch Vorführungen mit Zirkustieren sowie Hahnenkämpfe. Während die Linksparteien den Pioniercharakter des Gesetzes betonten, hatten die konservativen Parteien davor gewarnt, dass das Gesetz mit Zuständigkeiten der spanischen Zentralregierung in Konflikt gerate.

Unklar ist nun, was mit dem für den Ostersonntag geplanten Stierkampf in Inca passieren wird, für den fünf Stierkämpfer angekündigt sind. Im Sommer fanden bislang auch Stierkämpfe in Palma de Mallorca statt. /ff