Das balearische Umweltministerium will den Zugang zu den Stränden im Naturschutzgebiet Parc Natural de Mondragó im Südosten von Mallorca beschränken. Das sieht eine neue Verordnung vor, wie eine Ministeriumssprecherin gegenüber der MZ am Donnerstag (14.6.) bestätigte.

Geplant ist, dass in etwa nur eine Person pro zwölf Quadratmeter Strandfläche Platz an den Naturbuchten finden soll. Mit Strandwächtern oder Absperrungen, die ab einer bestimmten Personenzahl den Zulass verweigern, sei zwar nicht zu rechnen. Stattdessen wolle man aber die Transportmittel beschränken. Sportboote sollen nicht mehr in den Buchten ankern dürfen, auch die Anzahl der Touristenbusse, die im Sommer massenweise Urlauber ins Naturschutzgebiet bringen, werden beschränkt. Die bestehenden Parkplätze sollen bestehen bleiben, der Antrag der Gemeinde Santanyí für den Bau weiterer Stellflächen werde aber abgelehnt.

Reportage: Naturpark Mondragó - das fragile Idyll

Auch für die Betreiber der Strandkioske haben die neuen Vorschriften weitreichende Folgen. Wenn die "normativa" in Kraft tritt, sind an den Stränden um Mondragó keinerlei festinstallierte "chiringuitos" mehr erlaubt. Sie müssen - genau wie im Naturschutzgebiet von Es Trenc - kleineren, im Winter abmontierbaren Strandbuden weichen. Auch der Verleih von Strandliegen und Sonnenschirmen wird verboten.

Als Grund für die strengen Auflagen nennt das Umweltministerium die hohe Belastung der Umwelt in den Naturbuchten, die durch die jährlich steigenden Besucherzahlen immer mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Mondragó wurde bereits im Jahr 1992 zum Naturschutzgebiet erklärt. /somo