Iñaki Urdangarin, der Schwager des spanischen Königs Felipe VI., hat für seine fast sechsjährige Haftstrafe ein ganz besonderes Gefängnis ausgesucht. Der wegen Unterschlagung, Hausfriedensbruch, Betrug und Steuerhinterziehung verurteilte Ehemann der Infantin Cristina wird seine Strafe mehr oder weniger alleine absitzen. Die von ihm gewählte Haftanstalt im Dörfchen Brieva (Provinz Ávila, 110 Kilometer westlich von Madrid) ist eigentlich ein Frauengefängnis, in dem es auch einige Zellen für Männer gibt. Zur Zeit ist er der einzige Insasse im Männertrakt.

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Spanische Medien vermuten, dass der Hauptgrund für die Wahl des ungewöhnlichen Gefängnisses die Sicherheit von Urdangarin ist. Unabhängig von der Strafe, die er verbüßen muss, sind die spanischen Behörden dafür verantwortlich, die Unversehrtheit des Königsschwagers zu gewährleisten. Aufgrund seiner besonderen Stellung könnte es in einem normalen Gefängnis mit vielen anderen Häftlingen ungemütlich werden für das geächtete Mitglied der Königsfamilie.

Abgesehen von den Besuchen wird Urdangarin vorläufig ausschließlich Umgang mit dem Gefängnispersonal haben. An den allgemeinen Aktivitäten der Haftanstalt werde er nicht teilnehmen, berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca". Urdangarin trat den Weg ins Gefängnis allein, ohne Begleitung seiner Familie an. Die Anstalt empfing ihn wie jeden anderen Häftling, hieß es. Es gebe einen kleinen Hof, um sich sportlich zu betätigen. Urdangarin war früher Profihandballer im FC Barcelona und der spanischen Nationalmannschaft.

Das 1989 erbaute Gefängnis in Ávila verfügt über 162 Zellen, von denen zur Zeit nur knapp zwei Drittel besetzt sind. Der kleine Männertrakt der Anstalt wurde selten benutzt. Einer der bekannten Insassen war der ehemalige Generaldirektor der spanischen Guardia Civil Luis Roldán, der kaum Kontakt zu den weiblichen Häftlingen hatte und unter einer schweren Depression gelitten haben soll, die durch die Einsamkeit verstärkt wurde.

Spanischen Medienberichten zufolge muss Urdangarin mindestens 17 Monate seiner Haftstrafe verbüßen, bis ihm der erste Freigang erlaubt werden könnte. Bei guter Führung könnte er nach 35 Monaten im Rahmen der üblichen Vollzugslockerung Hafturlaub erhalten. /tg