Weitere Entscheidung im Rechtsstreit der Gemeinde Pollença und der Verwaltung des geschützten Landguts Ternelles, also dem privat verwalteten Sitz der Mönchsgeier-Stiftung im Norden von Mallorca: Das Oberlandesgericht entschied, dass die Stiftung vorläufig allein bestimmen kann, wer auf das Landgut darf. Das Rathaus Pollença darf demnach keine zusätzlichen Sondergenehmigungen ausstellen. Bereits erteilte Genehmigungen werden aber von den Naturschützern der Finca anerkannt, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Donnerstag (5.7.) berichtet.

Hintergrund: Ausflug in die verbotene Zone

Damit korrigiert das Oberlandesgericht eine frühere Entscheidung, die dem öffentlichen Zugang zum Meer Vorrang gab, selbst wenn dieser auf Privatgrund liegt. Da das Gebiet unter Naturschutz stehe und Baden sowie andere Aktivitäten an den Stränden ohnehin verboten seien, gelte dieser Vorrang nicht. Vielmehr habe der Naturschutz Vorrang. Diese Regelung könnte sich aber verändern, sobald die Gemeinde Pollença ihren Raumordnungsplan erneuert und an die Naturschutzbestimmungen anpasse, hieß es aus dem Rathaus. /tg