Pietät ist eine der obersten Voraussetzungen, die ein Friedhofsmitarbeiter mitbringen sollte. Da einer der Angestellten der Friedhofsverwaltung in Palma de Mallorca während einer Totenwache lautstark mit seiner Ex-Freundin stritt und ihr gegenüber gar Morddrohungen aussprach, entließ ihn das Unternehmen.

Der Vorfall ereignete sich bereits im August 2016. Während Angehörige in der Leichenhalle um den Verstorbenen trauerten, begann der Friedhofsmitarbeiter einen Streit mit seiner Ex-Freundin, die im selben Unternehmen beschäftigt war. Andere Angestellte bezeugten, dass der Mann gegenüber der Frau Morddrohungen aussprach. Nach einer internen Untersuchung der Firma wurde der Mann 45 Tage von der Arbeit suspendiert, die Frau 40 Tage.

Dabei blieb es nicht. Drei Monate später war der Mann an einem Arbeitsunfall beteiligte, den er offenbar zu vertuschen versuchte. Er war zugeteilt, mit einem Kran Särge zu transportieren. Nach einem Schlag war die Maschine kaputt, was der Angestellte nicht meldete. Es folgte die Kündigung.

Der Angeklagte ging dagegen vor Gericht. Die Klage wurde jetzt jedoch abgewiesen, und die Entscheidung des Unternehmens, den Mann ohne Abfindung zu entlassen, für rechtmäßig erklärt. /rp