Es ist ein Horror-Szenarium nicht nur für die Schiffbrüchigen, sondern auch für jeden Freizeit-Skipper: Auf dem Weg von Mallorca nach Malta macht die Besatzung einer 15 Meter langen Segelyacht rund 60 Seemeilen nördlich der afrikanischen Küste ein Flüchtlingsboot aus. Etwa 30 Männer, Frauen und Kinder befinden sich an Bord des bis an die Wasserlinie überladenen Schlauchbootes, das ohne Motor bei schwerem Seegang Wind und Wellen schutzlos ausgesetzt ist. Was gilt es jetzt für die Crew des Segelbootes zu tun? Dürfen Flüchtlinge überhaupt ohne Weiteres an Bord geholt werden? Was genau muss bei dem Rettungsversuch beachtet werden, um die Sicherheit von Besatzung und Schiffbrüchigen zu gewährleisten? Und wohin müssen die Aufgenommenen gebracht werden?

Das sind Fragen, die sich auch Privat-Skipper auf Mallorca stellen. Wie auch Ralf Thorstegen, der in den 90er-Jahren eine Charter-Basis in Kroatien betrieb, um nach dem Geschäftsverkauf nach Palma zu ziehen. „Ich wüsste nicht genau, wie ich reagieren würde. Schließlich ist es etwas anderes, auf dem offenen Meer eine Gruppe von verängstigten Flüchtlingen zu Hilfe zu kommen, als ein Mann-über-Bord-Manöver zu fahren", sagt er.

Jedem Schiffbrüchigen Hilfe leisten

„Grundsätzlich gilt: Jeder Kapitän, egal, ob er ein Segelboot, eine Superyacht, einen Frachter oder ein Kriegsschiff befehligt, ist nach internationalem Seerecht dazu verpflichtet, einem Schiffbrüchigen Hilfe zu leisten", sagt Miguel Félix Chicón, Einsatzleiter der balearischen Seenotrettungsstelle in Palma. Diese Pflicht ist wichtiger Bestandteil des UN-Seerechtsübereinkommens zum Schutze des menschlichen Lebens auf See (SOLAS). Kommt ein Kapitän dieser Pflicht nicht nach, kann er wegen fahrlässiger Tötung zur Rechenschaft gezogen wegen.

„Dabei ist es unwesentlich, ob es sich bei der in Seenot befindlichen Person um einen politischen oder wirtschaftlichen Flüchtling handelt", meint Chicón. Auch spiele es keinerlei Rolle, ob sie sich in unmittelbarer Lebensgefahr befinde. „Der Fall einer Seenot ist bereits dann gegeben, wenn ein Boot auf hoher See manövrierunfähig wird, wenn es überladen ist, oder wenn dessen Besatzung keine ausreichende Nahrung oder kein Trinkwasser hat".

An Bord nur im absoluten Notfall

Der erste und wichtigste Schritt für Freizeit-Skipper bei einer Seenotrettung ist, sich mit der nächsten Küstenwache in Verbindung zu setzen. „Über den internationalen UKW-Kanal 16 müssen die Coast Guard angefunkt und die aktuellen Koordinaten durchgegeben werden. Dann sollte ein kurzer, aber präziser Lagebericht erfolgen. Die Crew wird anschließend in der Regel aufgefordert, bis zum Eintreffen der Rettungskräfte am Notfallort zu bleiben", so Chicón. Die Einsatzleitung an Land wird versuchen, größere Schiffe wie Frachter oder Fischerboote dorthin zu beordern. Sie verfügen meist über bessere Einrichtungen zur Bergung von Schiffbrüchigen.

Ganz wichtig: Die Aufnahme von Schiffbrüchigen an Bord von privaten Segel- oder Motoryachten sollte man nur im absoluten Ernstfall in Erwägung ziehen, also erst dann, wenn sich Menschen bereits im Wasser befinden oder das Boot der Schiffbrüchigen droht, unterzugehen. „Eine Rettungsaktion auf dem offenen Meer birgt auch für Helfer große Gefahren. Der Kapitän an Bord ist ebenso für die Sicherheit seiner Besatzung verantwortlich und sollte den Rettungseinsatz daher mit kühlem Kopf leiten. Wie gesagt: Am besten ist es, so lange wie möglich auf das Eintreffen der professionellen Rettungskräfte zu warten und die Schiffbrüchigen bis dahin zu beobachten und zu beruhigen", sagt Chicón. Bereits eine zu große Annäherung kann dazu führen, dass die Schiffbrüchigen in Panik aufstehen -

und das Boot zum Kentern bringen."

Im Osten absolutes Chaos

Doch nur auf Hilfe zu warten, hört sich einfacher an, als es manchmal leider ist. Denn während im westlichen Mittelmeer vor allem die spanische Küstenwache das Seegebiet vor der algerischen und marokkanischen Küste überwacht und in Notfällen schnell eingreifen kann, herrscht im östlichen Mittelmeer hinsichtlich der Seenotrettung zum Teil absolutes Chaos. Grund: Nach geltendem internationalem Seerecht sind Küstenanrainerstaaten weltweit dazu verpflichtet, Einrichtungen zur Seenotrettung zu betreiben. Viele Staaten Nordafrikas, allen voran Libyen, verfügen aber über keine völkerrechtlich verbindlichen Such- und Rettungseinrichtungen. Freizeit­yachten, die in diesen Seegebieten Flüchtlingsboote zu Hilfe kommen, sind demnach auf sich allein gestellt. „Wer Flüchtlinge in Seenot an Boot holt, muss sie anschließend ohne Umwege an einen sicheren Ort bringt", sagt Thorsten Kamps von der Deutschen Seenotrettungsgesellschaft. Auch das schreibe das Internationale Seefahrtrecht vor.

Über die Definition eines „sicheren Ortes" aber scheiden sich die Geister. „Grundsätzlich ist ein sicherer Ort der nächstgelegene Hafen", sagt Kamps. Anders sehen es vor der libyschen Küste tätige private Hilfsorganisationen. Christoph Hempel, Reeder der „Aquarius", die wie die „Open Arms" Flüchtlinge vor der afrikanischen Küste aufnimmt und nach Malta oder Italien bringt, hält libysche Häfen nicht für einen „sicheren Ort" , da den Flüchtlingen dort „Tod und Folter" drohe.

Am Ende entscheidet der Kapitän

Kritiker werfen diesen Organisationen hingegen vor, gegen das Internationale Seerecht zu verstoßen. „In Seenot geratene Flüchtlinge, die statt in den nächst gelegenen Hafen Hunderte von Seemeilen nach Europa transportiert werden, sind nach dem Gesetz her keine Schiffbrüchigen mehr. Häfen, die von ihnen angelaufen werden, haben damit das Recht, ihre Ausschiffung zu verweigern", so ein Sprecher der Hafenbehörde in Malta in einem Zeitungsinterview.

Miguel Félix Chicón hält diese Diskussion für zweitrangig. Wichtig sei es einzig und allein, einem Schiffbrüchigen stets zur Hilfe zu eilen. Und auch dafür zu sorgen, dass er wohlbehalten wieder an Land komme.. „Am Ende entscheidet der Kapitän an Bord, wohin die Reise geht. Das war in der Seefahrt immer schon so. Und es gibt eigentlich keinen Grund, daran etwas zu ändern."

„Pro Asyl" bietet Freizeit-Skippern einen Ratgeber für den Umgang mit in Seenot geratenen Flüchtlingen an www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/PRO_ASYL_Leitfaden_Seenotrettung_2015.pdf