Ein Ehepaar aus Niedersachsen darf auch weiterhin mit dem Markennamen "Ballermann" Geld verdienen. Das Münchner Oberlandesgericht hat darüber am Donnerstag (27.9.) entschieden - und den beiden Norddeutschen Recht gegeben, die eine Betreiberin einer Discothek im oberpfälzischen Cham verklagt hatten. Diese muss laut der Nachrichtenagentur dpa nach einer „Ballermann"-Party 750 Euro sowie 1,50 Euro pro Besucher wegen Markenrechtsverletzung zahlen.

Wie die Nachrichtenagentur weiter berichtet, ist das Urteil rechtskräftig. Die beklagte Gastronomin hatte bereits nach einem identisch lautenden Urteil des Münchner Landgerichts Revision eingelegt. Ein weiteres Mal kann sie das nicht tun - das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Somit hat das Ehepaar Engelhardt, das die Markenrechte seit den 1990er Jahren besitzt, vor Gericht weiterhin eine gute Position. Rund 400 Prozesse will das Paar seither gewonnen haben. Sogar die Macher des Films "Ballermann 6" mit Tom Gerhardt mussten blechen.

Bei der mündlichen Verhandlung gab es auch Signale des Gerichts, dass ein anderes Urteil möglich sei. Es sei möglich, dass der Begriff „Ballermann" inzwischen schon so weit in den deutschen Sprachgebrauch eingezogen sei, dass es sich um eine Beschreibung handle. Wie die dpa weiter schreibt, argumentierte so auch Chris Karl, der Anwalt der ehemaligen Chamer Diskotheken-Betreiberin. Er gab zu bedenken, dass der Begriff als Bezeichnung für ein „Gebiet an der Playa de Palma auf Mallorca, das durch eine Vielzahl von Bars, Strandcafés und Ähnlichem gekennzeichnet ist", auch seit geraumer Zeit im Duden steht.

Die Engelhardts hatten sich den Begriff und seine Abwandlungen wie "Ballermann 6" markenrechtlich für jegliche Form der kommerziellen Nutzung schützen lassen. /jk/tg