Eine Entschädigung von 56.000 Euro muss die Stadt Palma de Mallorca einer Fußgängerin zahlen, die auf der Plaça d'Espanya gestützt war. Das entschied das balearische Oberlandesgericht, indem es einen Einspruch der Stadtverwaltung gegen das Urteil in erster Instanz ablehnte.

Die Frau gab an, dass sie am 14. Januar 2010 in der Fußgängerzone auf der Plaça d'Espanya gestürzt war. Schuld sei der beschädigte Bodenbelag gewesen. Durch den Sturz habe sie Schäden an der Schulter erlitten. Die Stadtverwaltung wollte das Urteil aus erster Instanz nicht akzeptieren. Es sei nicht erwiesen, dass die Schulterprobleme aus dem Sturz resultierten. Die Frau hatte zudem als einzigen Zeugen ihren Sohn präsentiert, obwohl sich der Vorfall mitten am Tag in einer belebten Fußgängerzone zugetragen hatte.

Die Richter des Oberlandesgerichts wiesen den Einspruch der Stadt ab. Insbesondere auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sei die Stadt für die guten Zustand des Bodens voll verantwortlich. /tg