Auf Mallorca und den balearischen Nachbarinseln leben 1.516 Personen, denen es aufgrund von Vorstrafen wegen eines Sexualdelikts verboten ist, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Das geht aus dem Register hervor, das 2016 aus Jugendschutzgründen eingerichtet wurde. Seit eineinhalb Jahren sind alle öffentlichen, kirchlichen oder privaten Einrichtungen, die mit Minderjährigen arbeiten verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Angestellten keine Vorstrafen wegen Sexualdelikten haben.

In der Praxis müssen alle Mitarbeiter, die in Firmen und Institutionen mit Minderjährigen arbeiten, jährlich eine Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht in dem Sperrregister stehen. Dazu sind nicht nur alle Lehrer und Trainer in Sportvereinen verpflichtet, sondern zum Beispiel auch ehrenamtliche Mitarbeiter in kirchlichen oder sozialen Einrichtungen.

Spanienweit stehen in der Liste 42.581 Personen, über 1.500 von ihnen leben auf Mallorca oder einer der Nachbarinseln. Seit Einrichtung des Registers im März 2016 stieg die Zahl von 1.319 auf 1.516 (August 2018). /tg