Ein Mobilfunkanbieter muss einen Kunden auf Mallorca mit 10.000 Euro dafür entschädigen, dass er von ihm fälschlicherweise Schulden eintreiben wollte und seinen Daten auf eine öffentliche Schuldnerliste setzte. Diese war dann auch von anderen Firmen konsultiert worden.

Zu dem Vorfall war es im Jahr 2015 gekommen, als das Unternehmen eine Summe von 122 Euro eintreiben wollte. Dass es sich dabei um einen Fehler handelte, konnte der Kunde mit Informationen nachweisen, die er vom Unternehmen selbst angefordert hatte. Als der Mann dann kurz darauf ein Darlehen beantragte, musste er zu seiner Überraschung feststellen, dass sein Name auf einer Schuldnerliste eingetragen war.

Das Amtsgericht in Palma de Mallorca entschied nun, dass ein Eintrag auf der Schuldnerliste nur dann legitim sei, wenn tatsächlich Schulden vorliegen und ohne Erfolg versucht wurde, diese einzufordern. Zudem müsse der Kunde über den Eintrag informiert werden und Gelegenheit haben, das Problem zu lösen. Der Konzern habe sich auf unzulässige Weise in die Privatsphäre des Kunden eingemischt und moralischen Schaden angerichtet. /ff