Das Oberste Gericht Spaniens hat Auflagen gekippt, die die balearische Landesregierung für sogenannte Low-Cost-Tankstellen auf Mallorca erlassen hatte. Die Richter entschieden in zweiter Instanz, dass die Betreiber nicht verpflichtet werden können, mindestens einen Angestellten an jeder Tankstelle zu beschäftigen. Eine solche Regelung falle in die Zuständigkeit der Zentralregierung, heißt es zur Begründung.

Die Auflage hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2007 erlassen. Begründet wurde sie mit dem Verbraucherschutz. Als der Oberste Gerichtshof die Auflage kippte, zog die Landesregierung vor den Obersten Gerichtshof Spaniens und argumentierte, dass Regelungen zum Verbraucherschutz in die Zuständigkeit der Regionen fielen.

Die Tankstellenbetreiber dagegen argumentierten, dass die Auflagen mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie kollidierten. Kunden wüssten im Vorfeld, was sie an einer SB-Tankstelle erwarte.

Rechtliche Grundlage für die Liberalisierung des Benzinverkaufs war ein spanienweites Gesetz. Die Tankstellenbetreiber können demnach frei mit den Lieferanten verhandeln, dürfen aber nur in Gewerbe­gebieten oder auf dem Grund von Einkaufszentren öffnen sowie nur zwei Sorten Kraftstoff anbieten. In der Regel sind das Gasolina 95 und Diesel (gasóleo). Es gibt auch keine Shops, Wasser für die Scheiben oder Luft für die Reifen.

Archiv: Angriff auf Mallorcas Benzin-Platzhirsche