Im Gerichtsprozess um den Tod eines zehn Monate alten Babys, das im Sommer 2018 im Auto in Manacor auf Mallorca zurückgelassen worden war und einen Hitzschlag erlitt, hat die Richterin die von der Verteidigung beantragte Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Zunächst müsse geklärt werden, ob es sich beim Vergessen der Enkelin im Auto um eine einfache oder um eine grobe Fahrlässigkeit gehandelt habe. Grundsätzlich könnte der Tatbestand der grob fahrlässigen Tötung erfüllt sein, so die Richterin.

Nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen hatte der Großvater das Baby in den beiden Monaten zuvor regelmäßig, pünktlich und zuverlässig zur Kinderkrippe in Manacor gebracht. Der 56-Jährige hatte ein gutes Verhältnis zu seiner Enkelin. An dem Tag, an dem er das Mädchen im Auto vergaß, was zum Tod des Babys führte, bemerkte er seinen Fehler erst, als die Mutter ihr Kind von der Krippe abholen wollte und es nicht antraf. /tg