Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat jetzt das Urteil des Oberlandesgerichts in Palma de Mallorca zum Fall des Mannes bestätigt, der im Mai 2016 vor den Augen zahlreicher Anwohner und Passanten seine Lebensgefährtin auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung in Port de Pollença brutal erstochen und tödlich verletzt hat.

Die Richter am Obersten Gerichtshof lehnen den Einspruch der Verteidigung ab und bleiben bei der vom Oberlandesgericht ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 22 Jahren und betonten noch einmal die "Kaltblütigkeit" und die "unverhältnismäßige Brutalität der Attacke". Mit mehreren Messerstichen hatte der Mann auf seine Partnerin eingestochen - auch dann noch, als sie schon gar nicht mehr reagierte. Danach ging der Mann seelenruhig auf die Straße, setzte sich auf den Bürgersteig und wartete darauf, dass Polizeibeamte ihn festnahmen.

Wenige Stunden vor der Tat war die Frau auf der Wache der Guardia Civil vorstellig geworden, hatte aber keine explizite Anzeige gegen ihren Ehemann gestellt. Ein Gericht in Inca prüfte daher, in wieweit den diensthabenden Beamten Vernachlässigung ihrer Dienstaufsichtspflicht nachgewiesen werden konnte, sprach die Zivilgardisten aber frei. /somo