Das Oberlandesgericht auf Mallorca hat ein Paar freigesprochen, das eine Wohnung im Viertel Molinar zum Schnäppchenpreis von einem Alzheimer-Patienten erworben hatten. Es lägen keine Beweise dafür vor, dass die beiden von der Erkrankung des Seniors gewusst hätten, heißt es in dem am Dienstag (19.3.) bekannt gewordenen Urteilsspruch. Der Betroffene genieße weiter Wohnrecht in der Immobilie an der Promenade, es lägen keine Anzeichen für Betrug vor. Die Anklage hatte fünf und acht Jahre Haft gefordert.

Die beiden hatten die 230 Quadratmeter große Wohnung im Jahr 2011 von ihrem Nachbarn für 200.000 Euro erworben, obwohl der Marktwert bei rund 1,7 Millionen Euro lag. Der Besitzer war an Alzheimer erkrankt und wurde kurz darauf für unmündig erklärt.

Die Angeklagten verteidigten sich beim Prozessauftakt im Februar mit dem Argument, dass der Mann von sich aus den Verkauf angeboten hatte und offensichtlich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen sei. Der Kauf sei während der Wirtschaftskrise abgewickelt worden, der Nachbar habe weiter Wohnrecht genossen. Eine Bekannte des an Alzheimer Erkrankten sagte dagegen aus, dass sich dieser kurz nach dem Verkauf nicht mehr an die Operation erinnert habe und verzweifelt gewesen sei, dass das Haus seiner Vorfahren den Besitzer gewechselt habe. In einem Prozess in erster Instanz war der Kauf annulliert worden. /ff