Die balearische Landesregierung hat damit begonnen, Eigentümer von leerstehenden Wohnungen auf Mallorca, die nicht der neuen Meldepflicht nachgekommen sind, mit Geldstrafen zu belegen. Man habe zwölf Verfahren eingeleitet, die Strafen von insgesamt 270.000 Euro bedeuten, heißt es in einer Pressemitteilung vom Dienstag (16.4.). Betroffen seien in erster Linie Banken und Fondsgesellschaften. Die Strafen sind noch nicht endgültig.

Grundlage für die Verfahren ist das im Juni 2018 beschlossene Wohnungsgesetz, laut dem in bestimmten Fällen leerstehende Wohnungen abgetreten werden müssen, um sie für mehrere Jahre in den Mietmarkt zu geben. Das Regelwerk soll zudem mit Hilfe eines Registers Aufschluss darüber geben, wie viele Wohnungen auf den Balearen leerstehen.

Konkret sieht das Gesetz vor, dass Großeigentümer leerstehende Wohnungen in dem Register eintragen müssen. Besitzen sogenannte grans tenidors (wörtlich: „Großinhaber") mehr als zehn Wohnungen, die mehr als zwei Jahre leerstehen, kann die Landesregierung über diese gegen eine Kompensation verfügen. Zur Definition der grans tenidors gehört aber auch, dass deren Geschäftstätigkeit um Immobilienverkauf, -vermietung oder -finanzierung kreisen muss.

Die zwölf Inspektoren der Landesregierung hatten rund 40 Großeigentümer von insgesamt 5.700 Wohnungen auf den Balearen entdeckt, die nicht gemeldet seien, heißt es. Rund 30 Prozent davon stünden leer. /ff