Jubel bei vielen Residenten auf Mallorca und im restlichen Spanien. Die EU-Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das spanische "Modelo 720" - also der umfangreichen Verpflichtung von Steuerzahlern in Spanien, über ihr Auslandsvermögen zu informieren. Das erklärte die EU-Kommission am Donnerstag (6.6.) in einer Pressemitteilung.

Hintergrund: Interview mit Anwalt Alejandro del Campo

Damit tragen die Bemühungen der Kanzlei DMS Consulting in Palma de Mallorca Früchte, die im Februar 2013 gegen das mutmaßliche Unrecht geklagt hatte. Das spanische Steuerformular "Modelo 720" verpflichtet den Steuerzahler dazu, Bankkonten, Anlageprodukte und Immobilienbesitz im Ausland ausführlich anzugeben, sofern in einer oder mehreren dieser Kategorien ein Limit von jeweils 50.000 Euro überschritten ist. Die Angaben müssen bis auf den Cent genau gemacht und einmal im Jahr aktualisiert werden. Missachtung kann zu extrem hohen Strafen führen.

Nach der Klage im Jahr 2013 reagierte Brüssel 2017, indem es Madrid eine Frist gab, die Gesetzeslage zu ändern. Die Frist verstrich ohne Reaktion. Mitte Dezember veröffentlichte die EU-Kommission eine ausführlichte Stellungnahme zum Thema. Nun entschied sich Brüssel zu einer Klage gegen den spanischen Staat.

"Ich gehe davon aus, dass die Richter in Luxemburg etwa zwei Jahre brauchen werden, bis sie ein Urteil fällen", sagte Alejandro del Campo am Donnerstag gegenüber der MZ. "Es besteht aber kein Zweifel daran, dass das Urteil so ausfallen wird, dass das Modelo 720 gegen EU-Recht verstößt", fügt er hinzu. Alle bisher bezahlten oder ausstehenden Sanktionen würden spätestens mit dem Urteilsspruch hinfällig. /tg