Der "Disco-König" von Mallorca, Bartolomé Cursach, ist wegen Beleidigung eines Richters zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass Cursach den Untersuchungsrichter Manuel Penalva am Tag, als er unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurde, als "geistig zurückgeblieben" (subnormal) bezeichnete. Das berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca".

Der Unternehmer, der wegen der zahlreichen Vorwürfe gegen ihn bereits rund ein Jahr in Untersuchungshaft saß, hatte im Gerichtsprozess die Beleidung bestritten. Wenn er eine solche Absicht gehabt hätte, hätte er stärkere Worte gewählt, so Cursach. Penalva hatte die Untersuchungshaft gegen den Unternehmer (Megapark, Megasport, BCN) angeordnet und beklagt, dass der Schutz der Zeugen in dem Prozess nicht gewährleistet sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist das inzwischen zweite Urteil gegen Cursach, nachdem er bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten Haft verurteilt worden war. Das eigentliche Verfahren wegen der zahlreichen Korruptionsvorwürfe rund um den Polizeiskandal von Palma steht aber noch aus und lässt auf sich warten, zumal die Ermittler selbst unter Beschuss gerieten. /ff

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