Palmen, Berge, Meer, ein schönes Hotel, leckeres Essen, Erholung, Sport, Wellness - jeder hat da so seine eigenen Vorstellungen. Doch eines wünschen sich alle: erholsame, schöne Tage: weg vom Alltag, hinein ins Urlaubsparadies.

Die Deutschen reisen gerne und viel, sie werden sogar als Reise-Weltmeister bezeichnet, denn sie verreisen immer länger (im Schnitt 13 Tage) und geben auch immer mehr Geld (im Schnitt 1.200 Euro pro Reise und Person) für ihren Urlaub aus. Die schönste Zeit des Jahres, die Sommerferien, ist in noch fast allen Bundesländern in vollem Gange. Mallorca bleibt dabei die Sonneninsel Nummer 1. Ob Pauschal- oder Individualreise oder auch nur ein Flug zum eigenen Feriendomizil - wer verreist, kann viel erleben. Manchmal auch weniger Angenehmes. Täglich bekommen wir E-Mails von Reisenden, für die die schönste Zeit des Jahres zum Albtraum wurde. In den Beschreibungen im Reisekatalog oder im Netz klingt jedes Hotel wie ein Urlaubsparadies. Die Enttäuschung ist umso größer, wenn man vor Ort ankommt und keines der gemachten Versprechen eingehalten wird.

Manchmal fängt es aber schon beim Abflug an mit dem Desaster. So fielen beispielsweise gleich zum Ferienbeginn in Düsseldorf bei der Abfertigung die Kofferbänder aus und viele tausend Gepäckstücke blieben erst einmal am Boden. Was macht man, wenn man am Urlaubsort ohne Badekleidung, Strandlatschen, frische Unterwäsche und Zahnbürste landet, weil die zusammen mit dem Koffer erst nach einigen Tagen kommen?

Gibt es Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden?

Insgesamt sind Entscheidungen im Reiserecht stark vom Einzelfall abhängig. Umfang und Höhe des Verspätungsschadens sind im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt. Dinge des täglichen Bedarfs und dringend benötigte Kleidungsstücke darf man selbstverständlich sofort besorgen. Wichtig dabei: alle Belege sollten gut aufbewahrt werden und müssen später für eine Erstattung eingereicht werden. Die Fluggesellschaften müssen bei Gepäckverspätung die Einkäufe ersetzen. Bei Kleidung wird häufig nur ein Teil des Anschaffungspreises erstattet, da davon ausgegangen wird, dass die Kleider auch später noch getragen werden.

Bei einer Individualtouristin, die sich an uns wendete, sah es allerdings anders aus. Der Koffer kam nicht mit und sie fand in Jordanien nur ein in ihren Augen geschmackloses Souvenir-Shirt. In diesem und der Badehose des Freundes musste sie den ganzen Urlaub verbringen. Dies beeinträchtigte ihr Urlaubsvergnügen und den geplanten Charakter der Reise dann auch so erheblich, dass wir einen Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden gefordert haben. Die Forderung nach Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden wird häufig gestellt - dazu muss man allerdings wissen, dass ein Schadenersatz erst ab einer Reisepreisminderung von mehr als 50% überhaupt in Frage kommt und dass die durchschnittlich durchgesetzte Minderung (im Falle der Gepäckverspätung) sich auf etwa 20% des Reise- oder Tagespreises beschränkt.

Wenn ich aber nun - auch das kommt vor - zu einem geschäftlichen Event nach Mallorca gereist bin und ohne passende Kleidung dort stehe, weil der Koffer in Deutschland geblieben ist? Darf ich dann einen teuren Anzug aussuchen? In Fällen wie diesem stehen dem Fluggast auch Ersatzkäufe in größerem Umfang zu. Da werden dann auch Anzug, Krawatte und Schuhe ersetzt. Aber aufpassen: In solchen Fällen sollte schon nachgewiesen werden können, dass es sich um einen wichtigen und offiziellen Termin handelte und man auf die entsprechende Kleidung bei dem Termin angewiesen war. (Ein Anspruch auf Luxus-Shopping besteht grundsätzlich nicht. Ersetzt werden meist nur die erforderlichen Kosten einer Ersatzbeschaffung. Wenn jemand ausschließlich Luxusprodukte bevorzugt, ist dies grundsätzlich sein persönliches Vergnügen.)

Termin geplatzt - was tun?

Apropos wichtiger Termin: Erst neulich meldete sich ein bekannter Moderator bei uns. Er flog nicht in den Urlaub nach Mallorca, sondern er hatte einen Auftritt auf einer Konferenz, hatte also beruflich dort zu tun. Im vorliegenden Fall wollte er zu seinem Engagement fliegen. Obwohl er seine Anreise höchst reichlich plante, kam es zum Worst Case - der Flug wurde komplett gestrichen und der früheste Ersatzflug fand erst am folgenden Morgen statt. Der Veranstalter musste sich spontan behelfen und der Auftrag war futsch, die Gage natürlich ebenfalls. In diesem Fall kann die Fluggesellschaft schadenersatzpflichtig werden und muss für den Schaden der Veranstaltung wie auch für den Verdienstausfall des Journalisten geradestehen, wenn der Zweck der Reise gänzlich verfehlt wurde. Bleiben die Koffer ganz verschwunden, stehen dem Reisenden nach dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung für verlorenen Koffer und Inhalt von umgerechnet derzeit etwa 1.200 EURO zu.

Wenn der Prada-Bikini verloren geht

Wer mit Louis Vuitton-Koffer, Hermès-Strandtuch und Prada-Bikini zu verreisen pflegt, den wird dieser Betrag nicht glücklich machen. Man kann Schadenersatz nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vom Reiseveranstalter fordern. Und dieser kann im Einzelfall auch mal höher ausfallen als 1.200 EURO. Es bleibt noch die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, die Gepäckverlust abdeckt. Dabei empfiehlt sich aber, die Bedingungen genau zu lesen, denn man muss schon gut dokumentieren können, was man tatsächlich im Koffer hatte. Wertgegenstände, teure Schmuckstücke und Arzneimittel gehören ins Handgepäck und werden grundsätzlich nicht ersetzt. Auf das Handgepäck muss natürlich selbst gut aufgepasst werden.

Mittlerweile ganz gut herumgesprochen hat sich die EU-Fluggastverordnung, nach der die Airline abhängig von der Entfernung grundsätzlich 250-600 EUR zahlen muss, wenn man mehr als zwei bzw. drei Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt, der Flug überbucht ist oder gleich ganz ausfällt. (Ausnahme: außergewöhnliche Umstände) Es muss ja nicht gleich so schlimm kommen wie bei den Passagieren von Eurowings, die statt des ausgefallenen Fluges von Mallorca nach Köln eine Übernachtung in einem ungereinigten Hotelzimmer, einen Flug am nächsten Tag nach Basel und von dort aus eine heiße Bahnfahrt nach Köln bekamen. Auch bei „nur" 3 Stunden Verspätung stehen Passagieren auf dieser Strecke 250 EURO pro Person zu.

Diese und andere Reklamationen und Schadenersatzansprüche können, wenn man sich nicht selber mit den Airlines und Reiseveranstaltern herumärgern möchte, bei der Rechtsplattform www.checkdeinrecht.de eingereicht werden.

Herzlichst

Ihre Martina Otto, Geschäftsführerin bei Checkdeinrecht.de

P.S. In zwei Wochen widme ich mich den Pools, die es nur auf den Prospektfotos gibt, den überbuchten Hotels und dem Blick aufs Meer, der auf eine Baustelle geht.