Laut Holger Seyfried gehören Abmahnungen zum Berufsrisiko, wenn man eine Internetseite betreibt. Dass der Chef des Reiseanbieters "Reisetiger.net" jetzt allerdings nicht mehr das Wort "Malle" für seine Mallorca-Reisen verwenden darf, geht ihm gehörig gegen die Hutschnur. In einer Stellungnahme schreibt er: "Man verbietet uns, eine Reise nach Malle als 'Malle Reise' zu bezeichnen. Besser noch: Wir sollen das Wort 'Malle' überhaupt nicht verwenden dürfen. Warum? Weil 'Malle' eine eingetragene Unionsmarke ist. Europaweit kann demzufolge allein der Markenrechtsinhaber entscheiden, wann und wo die Marke 'Malle' verwendet wird."

Die Marke "Malle" hat sich bereits im Jahr 2002 ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen schützen lassen. Seit dem kommt es immer mal wieder zu Abmahnungen.

"Wer das Wort gewerblich verwenden möchte, zum Beispiel im Zusammenhang mit Musik oder Unterhaltung, soll zahlen. Mindestens einige hundert Euro, gerne noch deutlich mehr", so Holger Seyfried.

Er listet die Kosten sogar genau auf, die ihm ins Haus stehen könnten. "Für den strittigen Mallorca-Artikel, in dem genau 3 Mal das Wort 'Malle' vorkommt, sollen wir derzeit 1.822,96 Euro zahlen. Und da ist die Lizenzierung noch nicht mit drin. In der Unterlassungserklärung sollen wir uns zudem verpflichten, für jede Zuwiderhandlung automatisch eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen. Dauerhaft, auch in 42 Jahren noch. Auch wenn nur jemand aus meinem Team nachts um 3 Uhr bei Facebook 2.0 ein 'Tolles Hotel auf Malle' kommentiert."

In einer einstweiligen Verfügung gegen einen Diskobetreiber sei vom Landgericht Düsseldorf ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro angedroht worden.

Holger Seyfried argumentiert, dass er keine Partys veranstaltet, und dafür sei der Begriff geschützt worden. Er hat einen Anwalt eingeschaltet und schließt mit den Worten: "Ich persönlich halte 'Malle' nicht unbedingt für eine schöne Abkürzung. Natürlich kann und sollte man 'Mallorca' sagen, und das tun wir auch in 95 Prozent der Fälle hier im Blog. Aber je nach Kontext passt manchmal eben 'Malle'. Das wollen und sollten wir uns nicht verbieten lassen."

Der Markeninhaber Jörg. L. sagte der MZ am Telefon, dass er vom Gesetzgeber dazu verpflichtet sei, sich seine Marke auch schützen zu lassen, ansonsten würde er sie verlieren. Um die Sache kümmere sich eine Anwaltskanzlei.