Gegen zwei Kreuzfahrtschiffe hat die Hafenbehörde Palma de Mallorca in der laufenden Saison ein Bußgeldverfahren wegen Lärmbelästigung eingeleitet. Das erste Verfahren wurde zu Beginn des Sommers intiiert und führte zu einer 600-Euro-Strafe für die Reederei. Das zweite Verfahren sei im August begonnen worden. Das Bußgeld stehe noch aus, so die Behörde.

Auch wenn es nur in zwei Fällen zu Bußgeldverfahren kam, seien die Beschwerden der Anwohner weitaus häufiger gewesen, hieß es in der Erklärung. Meisten hätten Lärmmessungen ergeben, dass die Musik der Kreuzfahrtschiffe im Hafen unterhalb des erlaubten Dezibel-Limits gewesen. In anderen Fällen befanden sich die Schiffe außerhalb des Hafenbereichs und konnten deshalb nicht belangt werden.

Durch eine Änderung der entsprechenden Verordnung ist die Hafenpolizei seit vergangenem Sommer ermächtigt worden, Bußgelder wegen Lärmbelästigung gegen Kreuzfahrtschiff-Reedereien zu verhängen. Auch im vergangenen Jahr hatten die häufigen Beschwerden der Anwohner in zwei Fällen zu Bußgeldern geführt. In einem Fall wurde das Bußgeld von 900 auf 720 Euro herabgesetzt, nachdem der Kapitän des Schiffes Maßnahmen getroffen hatte, um den Lärm künftig zu reduzieren. Im zweiten Fall wurde das Bußgeld erlassen. /tg