"Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt", hieß es schon bei Adolph Freiherr von Knigge.

Heute will ich mich den Fluggastrechten widmen. Vor einigen Jahren waren das Thema Fluggastrechte und die zugehörigen Ausgleichsansprüche der Europäischen Union (Fluggastrechteverordnung) nicht sehr bekannt. Das hat sich mittlerweile geändert, und immer mehr Reisende wissen über die ihnen zustehenden Rechte und Entschädigungen Bescheid. Ab drei Stunden Verspätung, abhängig von der zurückgelegten Strecke, gibt es zwischen 250 und 600 Euro. Diese Ansprüche sind persönliche Ansprüche und gelten für jeden, der einen Sitzplatz gebucht hat - also auch für das Kleinkind, da es eine Buchungsbestätigung auf seinen Namen gab. Die Strecke Düsseldorf - Mallorca würde bei entsprechender Verspätung einen Anspruch von 250 EUR pro Person auslösen.

Den Kunden, dessen Abflug statt um 12 Uhr erst um 15.20 Uhr erfolgte, mussten wir aber leider enttäuschen. Die Airline hat es nämlich geschafft, so viel von der Verspätung aufzuholen, dass der Flieger nur 2 Stunden und 51 Minuten verspätet am Ziel eintraf. Maßgeblich für die Berechnung des Anspruches ist jeweils die geplante und tatsächliche Ankunftszeit. Überhaupt haben wir den Eindruck, dass die Verordnung und vor allem ihre zunehmende Kenntnis beim Verbraucher mittlerweile zu pünktlicheren Flügen führt. Jedenfalls scheint die Zahl der Flugverspätungen laut Statistik im Jahr 2019 bisher rückläufig.

Ebenfalls herumgesprochen hat sich, dass bei Flügen aus dem außereuropäischen Ausland nur europäische Airlines zu Ausgleichszahlungen verpflichtet sind. Wenn aber der Flug ursprünglich auf einen europäischen Anbieter lautete und dieser den Flug von einer nicht-europäischen Airline durchführen lässt, haftet die Gesellschaft, bei der ursprünglich gebucht wurde. Sie muss diese Ausgleichszahlung leisten.

Ein weiterer interessanter Fall: Ein Paar hatte eine Kreuzfahrt als Pauschalreise gebucht (inklusive des Fluges zum Ablegehafen). Der Flug hatte enorme Verspätung, das Schiff konnte nicht warten und war wieder auf hoher See, als die Reisenden am Hafen standen. Was nun? In diesem Fall übernahm die Airline die Kosten des Ersatzfluges zum nächsten Anlegehafen und übernahm auch die Hotelkosten für die zusätzliche Übernachtung.

Ein anderer Kreuzfahrt-Tourist hatte nur die Schiffsreise gebucht und den Flug separat. Auch sein Flug war so verspätet, dass er nicht wie geplant an Bord gehen konnte. Er bekam keine Erstattung zugesprochen, denn die Airline haftet nicht für Folgekosten, die über die Ansprüche aus der Fluggastrechtverordnung hinausgehen. Wir hatten aber auch Fälle, in denen wir über die Ausgleichszahlung hinaus auch die Erstattung der Folgekosten durchsetzen konnten, wie zum Beispiel Hotel- und Mietwagenkosten. Es lohnt sich, jeden Fall prüfen zu lassen.

Was aber, wenn der Flug so viel Verspätung hat, dass ein ganzer Tag des ersehnten Urlaubs dabei draufgeht? Hier steht eine Ausgleichszahlung zu oder und im Falle einer Pauschalreise vom Reiseveranstalter auch der anteilige Tagesreisepreis (ab einer Verspätung von fünf Stunden am Anreisetag). Dabei bestehen nach dem aktuellen BGH-Urteil keine über die Ausgleichszahlung nach EG 261/2004 hinausgehenden Ansprüche gegen den Reiseveranstalter. Darauf weist unser Kooperationspartner, die Kanzlei Schumacher & Partner, hin. Anders ausgedrückt: Man kann sich nicht doppelt entschädigen lassen.

Recht haben und bekommen sind bei Flugverspätung nicht immer eins. Es gibt Fluggesellschaften, mit denen die Korrespondenz und Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen zeitaufwendig und nervenaufreibend sind. Das geht oft schon mit falschen Mailadressen und nicht funktionierenden Online-Formularen los. Wer sich damit nicht herumärgern möchte, kann seine Ansprüche durch uns sowohl prüfen als auch durchsetzen lassen. Dazu muss nur der Fall formlos über unsere Plattform checkdeinrecht.de eingereicht werden. Den Rest übernehmen wir - wir arbeiten rein erfolgsbasiert. Aber natürlich wünsche ich Ihnen nur pünktliche Flüge! Und, nicht niederschlagen lassen...

Herzlichst Ihre Martina Otto,

Geschäftsführerin bei Checkdeinrecht.de

PS.: In 14 Tagen beleuchte ich Mietwagenverträge und Reiserücktrittsversicherungen - ein ganz heikles Thema.