Angesichts der zahlreichen Fälle von Urlaubern des pleitegegangenen Reiseveranstalters Thomas Cook, die ihren Aufenthalt im Hotel ein zweites Mal zahlen sollen, hat der Versicherer Zurich Insurance Plc die Übernahme der Kosten zugesichert. In einer E-Mail an die Mallorca Zeitung heißt es: „Zurich wird die aktuell Reisenden der insolventen Thomas Cook Deutschland optimal unterstützen. Zurich sichert daher im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Urlaubsort. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise."

Insbesondere werde Zurich im Rahmen der ausgesprochenen Garantien bereits jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen an die Hotels anweisen, heißt es weiter, und zwar auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen. "Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden."

Eine Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten sei an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet worden, so dass keine Zahlungen von Urlaubern vorgenommen werden sollten. "Bitte verweisen Sie auf diese Bestätigung, sollten Sie vom Hotelier oder der Fluggesellschaft darauf angesprochen werden", lautet der Rat an die Urlauber.

So machen Sie Schadenersatz geltend

Urlauber, die mit Thomas Cook unterwegs sind, können Ansprüche auf Schadenersatz bei der Zurich Insurance plc geltend machen, die wiederum den Dienstleister Kaera mit der Abwicklung der Insolvenz von Thomas Cook vertraut hat. Auf der Seite von Kaera heißt es, dass Schadenersatzansprüche am einfachsten über ein Webformular eingereicht werden können. Dafür sind folgende Unterlagen nötig:

  • die vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters
  • ein Nachweis über die Anzahlung des Reisepreises
  • ein Nachweis über die Restzahlung des Reisepreises (Kreditkartenauszug oder Kontoauszug)
  • eine Erklärung und Unterschriften der Reisenden zur Zahlung der Kundengelder
  • der sogenannte Sicherungsschein, der Pauschalreisen absichert

Zu bedenken ist, dass lediglich Pauschalreisen versichert sind, das bedeutet, dass mindestens zwei Reisearten beim selben Veranstalter gebucht werden, also etwa Flug und Hotel. Einzelleistungen sind nicht versichert, wie es heißt. Alle Zahlungen für die Reise sind bis zu einem Gesamtbetrag von 110 Millionen Euro versichert, allerdings ist fraglich, ob diese Summe aufgrund der Größenordnung der Pleite ausreicht. Falls dem nicht so ist, bekommen Urlauber anteilig Geld zurück.

Die Website Checkdeinrecht weist zusätzlich darauf hin, dass "der geschädigte Verbraucher seine Gläubigerpflicht nicht verletzen" darf und deshalb seine Forderung auch beim Insolvenzverwalter anmelden muss. "Tut er das nicht, so verliert er auch den Anspruch der Versicherung. Denn dieser steht ja, sofern sie dem Kunden den Schaden ersetzt hat, ein anteiliger Betrag nach Feststellung der Quote durch den Insolvenzverwalter zu." /jk