Darüber wo und zu welchen Bedingungen auf Mallorca Solarparks errichtet werden dürfen, entscheidet zur Zeit der Inselrat. Demnach wird es möglich sein, auf denselben Grundstücken auch Häuser oder andere Immobilien zu bauen, sofern das Grundstück ("suelo rústico") die dafür vorgeschriebene Mindestfläche von 14.000 Quadratmetern aufweist. Darüber berichtet die MZ-Schwesterzeitung am Donnerstag (3.10.).

Der Inselrat überarbeitet zur Zeit den Flächennutzungsplan (Plan Territorial de Mallorca, PTM), um zu entscheiden, wo Solarparks entstehen können, um die ehrgeizigen Ziele im Klimaschutzgesetz (Ley de Cambio Climático) zu erreichen.

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Balearen-Inseln bis 2030 mindestens 35 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen schöpfen. Bis 2050 soll die Energieerzeugung vollständig auf erneuerbare Quellen umgestellt sein. Aktuell wird der Anteil auf 2 Prozent geschätzt. /tg