"Malle" ist eben nicht, wie von Peter Wackel besungen, nur einmal im Jahr. Vielmehr werden mit dem Begriff oftmals Veranstaltungen beworben, um ein Ballermann affines Publikum anzulocken. Allerdings hat sich im Jahr 2002 ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen den Namen schützen lassen. Und das sorgte jetzt für Ärger vor Gericht.

Am Freitag (15.11.) hat am Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung stattgefunden, bei der es um die Rechte an dem Begriff ging. "Es wurden die Argumente seitens des Lizenzinhabers und eines Partyveranstalters aus Augsburg angehört, gegen den wegen der Verwendung des Begriffs eine einstweilige Verfügung erlassen worden war", sagt eine Sprecherin des Gerichts der MZ. Für die Verwendung von "Malle" erhebt der Lizenzinhaber eine Gebühr. Die wollte der Veranstalter nicht zahlen. "Ein Urteil wird am 13. Dezember gefällt", so die Sprecherin.

Zuletzt hatte der Fall des Reiseanbieters Reisetiger.net für Aufsehen gesorgt, weil dieser für seine "Malle"-Reisen ebenfalls eine Lizenzgebühr entrichten sollte. Der Fall wird noch aufgearbeitet. /lk