Die Todesfahrerin von Sa Ràpita, die im Juni 2018 mit ihrem Pkw eine 15-Jährige überfahren hatte, ist zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Laut dem am Montag (25.11.) verkündeten Urteil auf Mallorca hat sich die Polin der fahrlässigen Tötung, der Dokumentenfälschung sowie des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung schuldig gemacht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 48-Jährige zum Unfallzeitpunkt betrunken und mit einem gefälschten Führerschein unterwegs war.

Ohne Erfolg hatte der Anwalt der Fahrerin einen Freispruch gefordert. Er argumentierte, dass der Frau kein Übersetzer zur Seite gestellt worden sei, deswegen müsste der Alkoholtest annulliert werden.

Zu dem tragischen Unfall, der ganz Mallorca aufwühlte, war es am 24. Juni 2018 gekommen. Die Jugendliche war mit Freundinnen frühmorgens auf dem Fußgängerweg neben der Fahrbahn unterwegs. Die Frau erfasste mit ihrem Pkw das Mädchen. Es starb noch am Unfallort. Die Polin war zunächst rund 300 Meter weitergefahren, Zeugen alarmierten die Polizei. Die Angeklagte hatte zwei Wochen in Untersuchungshaft verbracht. /ff