Ein Gericht in Manacor hat einen 25-Jährigen freigesprochen, dem Einbruch und versuchter Raub vorgeworfen wurde. Die zuständige Richterin befand, dass es nicht genug Beweise für einen Schuldspruch gab. Das berichtet die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca".

Die Straftaten ereigneten sich am 23. Januar. Um kurz vor drei Uhr morgens brach ein Mann in ein Haus in Manacor ein. In einem Zimmer, wo ein Teenager schlief, nahm er ein Tablet und ein Handy. Als der Junge aufwachte und schrie, flüchtete der Einbrecher mit dem Handy. Das Tablet ließ er da.

Zweiter Überfall um 5:15 Uhr

Um Viertel nach fünf des gleichen Morgens wurde eine ausländische Frau auf der Straße überfallen. Der Täter versuchte ihr die Handtasche zu entreißen. Das Opfer stürzte beim Gerangel zu Boden und wurde verletzt.

Die Polizei war bereits nach dem Einbruch auf den Verdächtigen aufmerksam geworden, als ein Zeuge berichtete, dieser sei ins Haus gelaufen. Der junge Mann trug verschmutzte Kleidung und war an der Hand verletzt. Die Beamten nahmen die Daten auf und gingen wieder.

Als die Täterbeschreibung des zweiten Opfers auf den Verdächtigen zutraf, versuchten sie den Mann festzunehmen. Dieser flüchtete vor der Polizei. Als er gestellt werden konnte, widersetzte er sich der Festnahme und versuchte, sich selbst zu verletzen. Ein Ermittlungsrichter wies für den Angeklagten U-Haft bis zum Prozess Ende November an. Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Jahre Haft.

Schlampige Ermittlungen

Dass der Mann nun freigesprochen wurde, liegt vor allem an der schlampigen Arbeit der Ermittler. Das gestohlene Handy wurde nicht im Haus des Angeklagten gefunden. Auch wurden die Fingerabdrücke auf dem Tablet, das der Einbrecher liegen gelassen hatte, mit denen des 25-Jährigen vergleichen. Ein Büschel Haare, das die überfallene Frau dem Angreifer entreißen konnte, wurde keinem DNS-Test unterzogen.

Zudem hatte der Teenager den Täter nicht wiedererkannt. Das zweite Opfer sagte vor Gericht nicht aus.Ihr war der Festgenommene nach der Tat nicht vorgeführt worden, um ihn zu identifizieren.

Der Freigesprochene, der stets seine Unschuld beteuert hatte, gab an, vor der Polizei geflüchtet zu sein, weil er Marihuana bei sich hatte. Die lange U-Haft habe bei ihm eine Depression ausgelöst. Er kam am 2.12. aus der Haft frei. /pss