Ein Zinssatz von 24,5 Prozent für einen Sofortkredit ist kein Wucher. Das hat das Amtsgericht Palma de Mallorca in zweiter Instanz entschieden und damit ein Urteil aus erster Instanz korrigiert.

Hintergrund war ein Kredit aus dem Jahre 2013, den das Geldinstitut Cofidis einer Privatperson in Palma gewährte. Die Frau erhielt 6.828 Euro. Die Laufzeit des Kredits betrug 48 Monate bei einem effektiven Jahreszins von 24,5 Prozent. Die Kundin zahlte zunächst brav die Zinsen, setzte die Tilgung dann aber aus und zog vor Gericht.

In erster Instanz bekam die Kundin Recht. Statt der 4.506 Euro sollte sie für die Gewährung des Kredits nur 1.350 Euro zahlen - den Großteil dieser Summe für die Zinsen, sowie einen kleinen Prozentsatz für eine abgeschlossene Versicherung. In diesem ersten Urteil entschied die Justiz, dass der vom Kreditinstitut veranschlagte Jahreszins Wucher sei.

Dieses Urteil hoben die Richter in zweiter Instanz auf. Der Zinssatz sei durchaus mit ähnlichen Sofortkrediten anderer Geldinstitute vergleichbar. Der Tatbestand des Wuchers sei deshalb nicht gegeben. Auch konnte nicht nachgewiesen werden, dass Cofidis eine Zwangslage der Kundin ausgenutzt habe. /tg