Ein Gericht in Palma de Mallorca hat die Ehe zweier Männer für rechtskräftig erklärt. Ein Spanier hatte seinen Ehemann, einen Kubaner, des Heiratsschwindels bezichtigt.

Die Männer lernten sich 2012 kennen, als der Spanier nach Kuba reiste. Nachdem der Urlaub vorbei war, hielten beide den Kontakt aufrecht. Nach drei Jahren beschloss das Pärchen zu heiraten.

Der Kubaner schickte zur Hochzeit einen Stellvertreter. Der Spanier beantragte für seinen Ehemann danach das Visum, welches erteilt wurde und der Kubaner im November 2015 nach Spanien umzog.

Wie der Spanier vor dem Gericht auf Mallorca angab, änderte sich daraufhin schlagartig das Verhalten seines Gatten. Er zeigte sich aggressiv und desinteressiert und verließ nach acht Monaten den Spanier.

Der Spanier zeigte den Kubaner an und forderte eine Annullierung der Ehe. Das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass das Pärchen vor der Ehe fast täglich per Telefon sprach und dadurch genügend Zeit hatte, sich kennenzulernen. Da die Ehe rechtskräftig ist, bleibt auch die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung des Kubaners bestehen. /rp