Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat eine Verwaltungsklage gegen die Touristensteuer auf Mallorca abgewiesen. Damit sind etwaige Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Abgabe ausgeräumt worden, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Mittwoch (29.1.) berichtet.

Klage eingereicht gegen das Regelwerk hatten im Jahr 2016 die Hoteliersvereinigungen von Mallorca, Ibiza und Formentera. Sie verwiesen auf Wettbewerbsnachteile sowie die Verletzung der Dienstleistungsfreiheit. Die Richter dagegen urteilen, dass keinerlei EU-Normen betroffen seien, die Abgabe habe auch keinen diskriminierenden Charakter. Die Landesregierungen in Spanien hätten ausreichende Zuständigkeiten in den Bereichen Tourismus und Steuerpolitik und seien auf die Gelder angewiesen, zumal die Abgabe nachhaltigen Zielen diene.

Bereits seit Juli des Jahres 2016 gilt auf Mallorca und den anderen Balearen-Inseln die "Ecotasa". Ihr offizieller Name lautet "impuesto del turismo sostenible", also Steuer für nachhaltigen Tourismus. Die Touristensteuer müssen alle - oder zumindest fast alle - Urlauber pro Übernachtung entrichten. Mit den Einnahmen werden vor allem Umweltprojekte finanziert, aber auch Projekte aus den Bereichen Denkmalschutz, Innovation, Infrastruktur und Soziales.

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