Trotz des Alarmzustands in Spanien und der weiter geltenden AusgangssperreAusgangssperre zur Bekämpfung der Pandemie des Coronavirus gelten die normalen Feiertagsregelungen im Einzelhandel auf Mallorca. Die Faustregel lautet: Am Gründonnerstag (9.4.) und am Karsamstag (11.4.) dürfen die Geschäfte öffnen, am Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag dagegen bleibt geschlossen.

Zwar ist der Gründonnerstag genauso wie Ostersonntag und Ostermontag gesetzlicher Feiertag auf den Balearen, er wurde aber als verkaufsoffen festgelegt. Neben den Supermärkten haben so am Gründonnerstag auch die Filialen der Müller-Drogerie auf Mallorca geöffnet, es gelten jedoch zum Teil gesonderte Öffnungszeiten. Nicht alle Geschäfte machen von der Erlaubnis gebraucht - im Zweifelsfall sollten Kunden die Online-Filial-Suche nutzen.

Eine weitere Ausnahme gilt zudem für die Geschäfte in den Tourismuszonen - auch wenn gerade keine Urlauber vor Ort sind. Hier dürfen die Geschäfte auch feiertags öffnen. Kleine Läden können zudem jederzeit Kunden empfangen.

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Auch wenn die Landesregierung die Öffnungszeiten über die Feiertage beibehalten hat, um Versorgungsengpässe zu vermeiden, bittet sie die Kunden um Eigenverantwortung. Es sei ratsam, die Einkäufe im Vorfeld gut zu planen, um nicht mehrfach Supermärkte aufsuchen zu müssen - ein- oder zweimal pro Woche müsse reichen. Kunden sollten sich einen Einkaufszettel machen, um nur die unbedingt nötige Zeit im Laden zu sein. Menschenansammlungen sind zu vermeiden, der Mindestsicherheitsabstand einzuhalten. Der Gang zum Supermarkt dürfe kein Vorwand für einen Spaziergang sein. /ff

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