Die spanische Regierung hat das Meldeverfahren verändert, mit dem die autonomen Regionen dem spanischen Gesundheitsministerium Daten zur Coronavirus-Krise melden müssen. So muss in jedem Bericht etwa die Gesamtzahl der Toten seit dem 31. Januar aufgeführt werden.

Die neue Anordnung, die am Freitag (17.4.) im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurde, soll unter anderem Auskunft über den Bedarf an Beschäftigten im Pflegebereich geben und für mehr Effizienz sorgen. Auch auf Mallorca und den anderen Baleareninseln.

Nach der neuen Richtlinie müssen die autonomen Regionen zwischen 20 und 21 Uhr die Gesamtzahl an an SARS-CoV-2-Verstorbenen seit dem 31. Januar melden, ebenso die Zahl an per Diagnoseverfahren bestätigten Infizierten ab diesem Datum mit und ohne Symptomen.

Auch die Anzahl an Personen (mit oder ohne Symptomen), die aktuell noch behandelt werden oder in Krankenhäuser, auf Intensivstationen oder in andere Pflegezentren eingeliefert wurden, müssen in der Statistik aufgeführt werden.

Zudem müssen sie die Fälle an Geheilten (egal ob zu Hause oder in Pflegezentren) durchgeben. Unter diese Kategorie fällt laut der neuen Verordnung auch die Zahl an Infizierten, die im Moment der Meldung schon wieder geheilt waren. Gleichzeitig sind sowohl die öffentlichen als auch privaten Pflegezentren mit Betten auf der Intensivstation, Reanimations- und Aufwach-Abteilungen, die COVID-19-Patienten behandeln, verpflichtet, die Anzahl an Betten, die sie auf den kritischen Stationen ohne Beatmungsgeräte haben, und die herkömmlicher Krankenhauseinweisungen zu kommunizieren.

Die Anzahl der belegten Betten durch nichtinfizierte oder infizierte Patienten muss ebenfalls stets durchgegeben werden, genauso wie die der Einweisungen und Gesundschreibungen von Coronavirus-Patienten innerhalb der vergangenen 24 Stunden sowie die an geplanten Entlassungen in den kommenden 24 Stunden.

Zudem müssen alle Einrichtungen täglich zwischen 13 und 14 Uhr Auskunft über die Auslastung der Notaufnahmen durch COVID-19-Patienten Auskunft geben.

Im selben Zeitfenster, allerdings nur freitags, müssen die Autonomen Regionen, das nationale Institut für Gesundheitsverwaltung und alle Pflegezentren die Zahlen zum Bestand an Atemschutzmasken, Handschuhen, Schutzbrillen und Desinfektionslösung durchgeben. Am gleichen Tag muss zudem die Anzahl an Angestellten gemeldet werden. /sw

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