Rückschlag für die Regulierung der umstrittenen Ferienvermietung auf FerienvermietungMallorca: Das balearische Verwaltungsgericht hat eine Strafe für das Vermittlungsportal Airbnb in Höhe von 300.000 Euro annulliert. Die von der balearischen Landesregierung ausgesprochene Geldbuße sei nichtig, heißt es in dem Urteil. Die Landesregierung hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Die Strafe war im Februar 2018 verhängt worden. Die Inspektoren des balearischen Tourismusministeriums hatten mit Screenshots nachgewiesen, dass viele Einträge bei Airbnb für Ferienwohnungen auf den Inseln nicht die vorgeschriebene Registrierungsnummer enthielten. Mit ihr müssen die Ferienvermieter nachweisen, dass das Objekt auch offiziell nach den 2017 verschärften Vorgaben zugelassen ist. Die Richter argumentieren nun in ihrem Urteil, dass Airbnb als bloßer Vermittler nicht für etwas in die Verantwortung genommen werden könne, was Pflicht der Vermieter sei. Eine solche Regelung, wie sie das balearische Tourismusgesetz vorsieht, sei mit EU-Recht nicht vereinbar. Das Portal könne nicht dazu verdonnert werden, alle Anbieter auf Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu überprüfen. Airbnb komme laut EU-Vorgaben über den elektronischen Warenverkehr lediglich eine „neutrale, technische und automatisierte" Vermittlungsfunktion beim Angebot der Ferienwohnungen zu, heißt es.

„Es gibt Aspekte, die ein übergeordnetes Gericht prüfen muss", so Tourismusminister Iago Negueruela gegenüber der Mallorca Zeitung über das jetzt gesprochene Urteil. Auch wenn man die Entscheidung der Justiz respektiere, sei man mit dem Urteil nicht einverstanden. Man werde Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ändere aber nichts an den geltenden Vorschriften: Die Vermietung von offiziell nicht als Ferienwohnung zugelassenen Objekten an Urlauber sei in jeder Hinsicht illegal. „Die Sanktionen gegen Vermieter werden weiter ausgestellt und sind umfassend gültig", so Negueruela. Hinsichtlich der Portale müsse man abwarten. „Wir werden die Kriterien im Gesetz nicht ändern, bevor sich nicht der Oberste Gerichtshof Spaniens dazu geäußert hat." Die Richter müssten landesweit für Rechtssicherheit sorgen.

Portale wie Airbnb wüssten eben über gesetzliche Grauräume bescheid und nutzten diese aus, heißt es beim Ferienvermieterverband Habtur auf den Balearen. Der Einwohnerdachverband in Palma wirft der Landesregierung mangelnde juristische Sorgfalt bei der Gesetzgebung vor, da müsse nachgebessert werden. Die Linksregierung hatte mit ihrem Tourismusgesetz zwar erstmals die Genehmigung von Apartments als Ferienwohnungen auf den Baleaen ermöglicht - bislang war dies nur für Häuser möglich - , verschärfte aber gleichzeitig die Auflagen für die Zulassung.