Drei Tage vor Beginn des Pilotprojekts, mit dem 10.900 Urlauber ab Montag (15.6.) aus Deutschland wieder nach Mallorca, Ibiza oder Menorca reisen können, sind am Freitag (12.6.) die rechtlichen Grundlagen dafür im spanischen Gesetzblatt BOE veröffentlicht worden. Darin befindet sich auch eine offizielle Liste aller Flüge, die für das Pilotprojekt autorisiert wurden. Das spanische Original finden Sie unter diesem Link. Die MZ fasst das Dekret zusammen. Vorweg: Viele Fragen, die sich Reisende in diesen Tagen stellen, werden in dem Dekret nicht beantwortet.
Im Artikel 1 wird klargestellt, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt, dass es "Reisenden aus Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums" auf "bestimmten Flugrouten" und "ab dem 15. Juni" in die Autonome Region der Balearen einreisen können. "Die bestimmten Flugrouten werden im Anhang dieses Dekrets festgelegt", heißt es. Selbst wenn vom Schengen-Raum die Rede ist, ergibt sich aus der Liste der autorisierten Flüge, dass es sich ausnahmslos um Flüge aus Deutschland handelt. 38 Flüge haben den Zielflughafen Palma de Mallorca, weitere acht Flüge gehen nach Ibiza und einer nach Menorca.
Der Artikel 2 erinnert daran, dass die "sicheren Tourismus-Korridore" nur zu denjenigen Flughäfen führen dürfen, die zuvor für die Aufnahme internationaler Reisender festgelegt wurden. Sowohl die Start- als auch die Landeflughäfen sowie die Fluggesellschaften müssen die ab 15. Juni geltenden Empfehlungen der EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA) umgesetzt haben. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, den Passagieren ein Formular auszuhändigen - die sogenannte Passenger Locator Card oder Passenger Location Card, welches die Reisenden bei ihrer Ankunft in Spanien aushändigen müssen. Wie so ein Passenger-Locator-Formular aussehen kann, zeigt dieser Link auf der Website der Weltgesundheitsorganisation.
Artikel 3 regelt die nötigen Kontrollmaßnahmen bei der Ankunft der Reisenden. Die spanischen Gesundheitsbehörden müssen. Im wesentlichen prüfen oder registrieren sie die Angaben auf der Passenger Location Card und geben die Informationen an die Stellen weiter, die sie für nötig halten.
Die Inselbehörden müssen in den Flughäfen und in den Unterkünften der Reisenden auf die Hygiene- und Abstandsmaßnahmen hinweisen. Und die Behörden sind verpflichtet, mögliche Symptome der Reisenden während ihres Aufenthalts zu erfassen und zu verfolgen.
Artikel 4 schreibt die Einrichtung einer spezifischen Kommission vor, die das Geschehen auf den Balearen verfolgt, sich "alle zwei Tage trifft" und Entscheidungen "im Konsens" trifft. In der Kommission sitzen Vertreter aus den spanischen Ministerien, den regionalen Ministerien, der Flughafengesellschaft und der Europäischen Union.
Weiterhin bestimmt die Verordnung, dass Reisende dieses Pilotprojekts von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen werden, die aus dem Ausland einreisende Personen zurzeit in Spanien noch absolvieren müssen. Auch das Einreiseverbot aus dem Ausland selbst wird für diese Personengruppe ausgesetzt.
Die Verordnung ist vom Gesundheitsminister Salvador Illa unterschrieben und tritt mit Veröffentlichung im Gesetzblatt, also am Freitag (12.6.), in Kraft. Sie bleibt gültig bis sie durch neue Bestimmungen ersetzt, ergänzt oder verändert wird.
Im Anhang werden die Flüge aufgelistet, die für das Pilotprojekt autorisiert sind. Die Angaben umfassen jeweils das Flugdatum das Kürzel des Flughafens und die Flugnummer. Es handelt sich um Flüge nach Palma de Mallorca (PMI), Ibiza (IBZ) oder Menorca (MAH). Sie starten in Frankfurt am Main (FRA), Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Hannover (HAJ) oder Hamburg (HAM). Eurowings nimmt nicht an dem Pilotprojekt teil, sagte ein Sprecher des Unternehmens der MZ. DER Touristik kündigte am Freitag (12.6.) in einer Pressemitteilung an, nach dem 21. Juni wieder einen normalen Reisebetrieb für die Balearen aufnehmen zu wollen.
Die Redaktion der Mallorca Zeitung hat das Dekret komplett gelesen und zusammengefasst. Die MZ kann keine Gewährleistung für die Umsetzung der hier aufgeführten Regeln übernehmen.
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