Auch abgesehen von der durch die Pandemie erzwungenen Zwangspause haben die Touristenführer auf Mallorca es nicht leicht. Da wären die hohen Zugangsvoraussetzungen, um den Besuchern als offizieller Guide die Reize der Insel erklären zu dürfen. Und wenn man es dann einmal so weit gebracht hat und sich den entsprechenden Ausweis umhängen darf, stößt man alle naselang auf Konkurrenz: mehr oder weniger improvisierte „Free Tours", die sich nicht über eine Teilnahmegebühr, sondern über freiwillige Trinkgelder finanzieren, ­ausländische Guides, die mit ihren Touristengruppen 40 Tage aktiv sein dürfen, taten­durstige Deutsche, die sich ganz spontan mit Inseltouren einen Lebensunterhalt verdienen ­wollen. Gegen all diese Ärgernisse haben die guías turísticos bereits 2005 ein Bollwerk errichtet: das Colegio Oficial de Guías Turísticos de las Islas Baleares (COGTIB), eine Kammer, in der jeder offiziell zugelassene Touristenführer per Gesetz Mitglied sein muss.

Nun droht das Bollwerk zu fallen. In der über 60-seitigen Verordnung zur Reakti­vierung der balearischen Wirtschaft, die die ­Landesregierung am 13. Mai verabschiedete, bezieht sich ein einziger Satz auf die Fremdenführer, doch der hat es in sich. Er hebt ein ­Gesetz von 2004 auf, das die verpflichtende Mitgliedschaft der Touristenführer in einer Kammer vorschreibt. Das hatten die guías damals erstritten, das war die Grundlage der Gründung ihres Berufsverbandes im Jahr darauf.

Wie dieser Satz in das Maßnahmen-Sammelsurium der Landesregierung hineingelangt ist, was er mit der Corona-Krise zu tun hat und inwiefern er dazu beiträgt, die Wirtschaft zu reaktivieren, ist unklar. Ramón ­Martín, der Präsident der Kammer, sagt, er habe erst am Tag vor der Verabschiedung davon erfahren, gesprochen habe darüber keiner mit ihm. Alle Bitten um ein klärendes Gespräch mit Tourismusminister Iago ­Negueruela seien bisher ­unbeantwortet geblieben.

Ein Sprecher des Ministeriums verweist auf die in dem Satz mitgelieferte Begründung der Aufhebung der verpflichtenden Mit­gliedschaft: die Angleichung der balearischen ­Gesetzgebung an die spanische sowie „das Verschwinden eines Hindernisses für den freien Wettbewerb unter den Fremdenführern". Um die EU-Vorgaben der sogenannten Bolkestein-Richtlinie umzusetzen und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen, hatte Madrid bereits 2009 die obligatorische Mitgliedschaft in den meisten Berufsverbänden gekippt. Auf den Balearen war man aber der Ansicht, dass der auf dem Gesetz von 2004 basierte COGTIB eine Art Bestandsschutz genießt.

Das Dekret der Landesregierung ist in Kraft, muss jedoch zur endgültigen Verabschiedung noch vom Balearen-Parlament Artikel für Artikel abgesegnet werden. Ramón Martín befürchtet Schlimmes: „Sollte das so kommen, wird unser Berufsverband zwar nicht verschwinden, aber wer soll sich ihm dann noch freiwillig anschließen?" Derzeit koste die Aufnahme an die 300 Euro - plus einem Jahresbeitrag, der zumindest im vergangenen Jahr, vor Corona, 240 Euro betrug. Dafür gibt es für die derzeit etwa 250 Mitglieder Rechtsberatung, Fortbildungskurse und Hilfestellungen für die Berufsausübung wie etwa aktuelle Infos zu den Öffnungszeiten der Sehenswürdigkeiten.

COGTIB könne weder Führungen anbieten, noch deren Preise festlegen, so Martín. Bis auf zwei Verwaltungskräfte sei die Arbeit des Verbandes ehrenamtlich. Mit die wichtigste Aufgabe der Kammer sei die Aufrechterhaltung der Qualität und die Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den Behörden - insbesondere, was den Kampf gegen den intrusismo betrifft, also gegen die Fremdenführer ohne entsprechende Titel und Ortskenntnisse. Die Kontrollen seien lax, die von der Kammer gestellte Anzeigen blieben oft unbearbeitet, klagt Ramón Martín.

Egal wie das Kräftemessen im Parlament ausgeht - an den in anderen Gesetzestexten festgelegten hohen Zugangshürden, um legal als Touristenführer auf den Balearen zu arbeiten, wird sich nichts ändern. Das bestätigt auch der Sprecher des Tourismusministeriums. Für die habilitación als guía muss man über einen Berufsschul- oder Universitäts­abschluss etwa in Geschichte, Geografie oder Tourismus verfügen, oder aber eine schwere und seit Jahren nicht mehr abgehaltene Prüfung bestehen, in der es um die Geschichte, Kulturgüter, Natur und Landschaft geht. ­Zudem sind neben fortgeschrittenen Englischkenntnissen und denen einer weiteren Fremdsprache auch solche in Katalanisch (mindestens B2) und Spanisch unabdingbar. Erst wer die habilitación hat, bekommt den offiziellen Ausweis und kann sich als guía ins ­Register der Fremdenführer eintragen - ebenjenes Verzeichnis also, das bislang die Kammer führt (www.colegioguiasib.com/buscador).