Eine neue Wendung im Justizfall zum Tod der italienischen Mallorca-Urlauberin Martina Rossi hat zum Freispruch der ursprünglich wegen versuchter Vergewaltigung und dadurch verursachte Tötung angeklagten Männer geführt. Das Berufungsgericht in Florenz kassierte das Urteil aus erster Instanz und begründete den Freispruch damit, dass es keine Beweise für die Anklagepunkte gebe.

Die damals 20-jährige Rossi starb bei einem Urlaub in Palma de Mallorca im August 2011. Sie war vom Balkon ihres Hotelzimmers im sechsten Stock gestürzt. Die Ermittler auf Mallorca gingen von Selbstmord aus und sahen keine Hinweise für die Beteiligung anderer Personen. Von den Eltern beauftragte Privatdetektive fanden Indizien, die zur einem Prozess im italienischen Arezzo führten, bei dem 2018 zwei junge Männer verurteilt wurden. Hauptbeweismittel war ein abgehörtes Gespräch zwischen den beiden Verdächtigen, in dem sie sich gegenseitig beruhigten, dass "keine Spuren sexueller Gewalt" bei der Leiche gefunden worden seien. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Männer versucht hatten, die Frau zu vergewaltigen und dass diese aus Panik vom Balkon gestürzt war.

Zwei Jahre später wurde dieses Urteil nun aufgehoben. Es gebe keine Beweise für einen sexuellen Übergriff am Todesopfer. Der Freispruch löste in Italien Bestürzung aus. /tg