Es waren andere Rahmenbedingungen, als der Inselrat vor zwei Jahren sein touristisches Rahmengesetz (PIAT) auf den Weg brachte, mit dem die Zahl der Gästebetten strikt gedeckelt werden soll: Mallorca wurde zu jenem Zeitpunkt geradezu von Urlaubern überrannt. Jetzt in der Corona-Krise, da viele Hotels mangels Besuchern geschlossen bleiben, steht nun die endgültige Verabschiedung des PIAT an. Am 9. Juli will der Inselrat amtlich beschließen, dass Mallorca maximal 430.000 Gästebetten haben darf, von denen 315.000 auf Hotels und 115.000 auf Ferienwohnungen entfallen. Der PIAT enthält zudem kommunale Detail­regelungen zur Ferienvermietung sowie strenge Auflagen zur Eröffnung neuer Landhotels.

Die Linksparteien im Inselrat feiern den PIAT als Beispiel für Nachhaltigkeit und Ausgewogenheit, andererseits ist das Tourismusrahmengesetz auch reichlich kompliziert ­geraten. In vieler Hinsicht ist es eine Premiere: Erstmals macht der Inselrat von seinen von der Landesregierung übertragenen Kompetenzen im Bereich Tourismusregulierung Gebrauch. Erstmals wurden maßgeschneiderte Vorgaben für Gemeinden gesucht. Und erstmals wird Mallorcas Gästebettenzahl faktisch gedeckelt, nachdem es immer wieder Ausnahmen für neue Lizenzen gab.

Die Rechenaufgabe über die beim zuständigen Konsortium noch verfügbaren 43.000 Gästebetten lautet: Zunächst sind in den kommenden vier Jahren 32.000 auf dem Markt, wobei 18.000 bereits vergeben sind. Bleiben also 14.000. Die weiteren 11.000 verfügbaren Betten sollen dann erst in vier Jahren auf den Markt kommen. Der PIAT sieht zudem vor, dass Gästebetten, die an das Konsortium zurückfallen, nicht wieder freigegeben werden.

Hinzu kommt, dass in bestimmten „touristisch saturierten" Gebieten ab Inkrafttreten des PIAT überhaupt keine neuen Gästebetten genehmigt werden dürfen. Dazu gehören ­Arenal an der Playa de Palma, Palmanova, ­Magaluf, Peguera, Santa Ponça, Cales de ­Mallorca oder Cala Millor. Ausgenommen sind „kleine Lizenzen" für die Ferienvermietung, bei der maximal zwei Monate im Jahr ­Urlauber untergebracht werden dürfen.

Obwohl in den vergangenen zwei Jahren 26 Eingaben bearbeitet und 30 Berichte von anderen Institutionen berücksichtigt worden sind, hat sich am Gesetzestext wenig geändert. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Energieeffizienz und zum Wasserverbrauch bei der Zuweisung von Gästebetten an Hotels. Neue Landhotels (hoteles rurales) dürfen zwar mit Inkrafttreten des PIAT genehmigt werden, allerdings nur unter strengen Auflagen, die jegliche Spekulation im Keim ersticken sollen. Dazu gehören die Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebs auf dem Gelände, eine Grundstücksfläche von mindestens 42.000 Quadratmetern sowie ein Erbauungsdatum des künftigen Landhotels vor dem Jahr 1900.