Reisende, die aus Risikogebieten wie Mallorca nach Deutschland zurückkehren, müssen künftig neue Regelungen beachten, die von der Bundesregierung beschlossen wurden. Wichtigste Änderung: Wer aus dem Ausland einreist und sich innerhalb der vergangenen zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss demnächst mindestens fünf Tage in Quarantäne. Was sich sonst noch ändert - die MZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema und sagt auch, was bei der Einreise nach Mallorca zu beachten ist.

Ab wann gilt die neue Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer?

Ursprünglich sollte die neue Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer ab dem 15. Oktober gelten. Nun sieht die Bundesregierung dafür den 8. November vor - dann, wenn in allen Bundesländern die Herbstferien zu Ende gegangen sind. Das Bundeskabinett hat eine sogenannte Musterquarantäneverordnung (hier nachzulesen) verabschiedet. Die konkrete Umsetzung liegt aber bei den Bundesländern. Die Regelungen können daher länderspezifisch Unterschiede aufweisen. Einreisende müssen auf jeden Fall die Bestimmungen des für sie jeweils zuständigen Bundeslandes beachten.

Wie lange müssen sich Reisende künftig in Quarantäne begeben?

Die Musterquarantäneverordnung sieht vor, dass Einreisende in Deutschland aus Risikogebieten offiziell zehn Tage in Quarantäne müssen. Bisher galt eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Außerdem müssen sich Reiserückkehrer beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Die Quarantäne kann fünf Tage nach der Einreise beendet werden, wenn der betreffenden Person ein negatives Testergebnis vorliegt. Dieser Test kann aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegt werden. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses müssen Betroffene die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Sollten binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, müssen Betroffene einen weiteren Test machen.

Wer vor Inkrafttreten der neuen Regelung (also bis zum 8. November) mit einem negativen Testergebnis von Mallorca nach Deutschland reist, muss wenn überhaupt nur kurzzeitig in Quarantäne (s.u. "Wie sind die Regelungen bis zum 8. November?").

Welche Ausnahmen gelten bei der Quarantänepflicht?

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Ausnahmen für die Quarantänepflicht bestimmt. So müssen Reisende, die sich nur 24 Stunden im Grenzgebiet aufgehalten haben, nicht in Quarantäne. Gleiches gilt für Grenzpendler und Grenzgänger, die nachweislich zwingend notwendig berufs-, studien- oder ausbildungsbedingt aus einem Risikogebiet zurückkehren. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig und mindestens einmal wöchentlich an ihrem Wohnsitz zurückkehren und nachweislich angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten haben.

Auch Durchreisende, die das Gebiet auf dem schnellsten Wege verlassen, brauchen nicht in Quarantäne. Nach Besuchen aus familiären Gründen bei Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden gedauert haben, entfällt ebenfalls die Quarantänepflicht. Vor allem aber sollen laut der Musterquarantäneverordnung das Familien- und Eheleben von räumlich getrennten Familien und Partnern aufrecht erhalten werden. Deshalb sind laut der Verordnung "Personen privilegiert, die Verwandte 1. Grades (d.h. insbesondere Eltern oder Kinder) besuchen oder den nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten". Auch Personen, die ein geteiltes Sorgerecht oder Umgangsrecht wahrnehmen, sind hier mit eingeschlossen. Weiter heißt es: "Die Ausnahme gilt jedoch nur, wenn sich die Personen weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 72 Stunden in das Bundesgebiet einreisen."

Ausgenommen sind zudem Beschäftigte im Waren- und Gütertransport, Personentransport sowie für das Gesundheitswesen unabdingbare Personen, hochrangige Diplomaten, Vertreter von Parlamenten und Regierungen nach einem maximalen Aufenthalt von bis zu 72 Stunden.

Achtung: Auch in Sachen Ausnahmen haben die Bundesländer das letzte Wort.

Wer muss den Corona-Test bezahlen?

Entgegen der Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums sind die Corona-Tests an vielen Flughäfen weiterhin kostenlos. Das berichten mehrere MZ-Leser, und so steht es auch in der neuen Testsverordnung, die am 15. Oktober in Kraft getreten ist. Dort heißt es wörtlich: "Asymptomatische Personen haben innerhalb von zehn Tagen nach Einreise Anspruch auf Testung, wenn sie auf dem Land-, See- oder Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise auf seiner Internetseite als Risikogebiet veröffentlicht hat." Darum gab es in den vergangenen Tagen einige Verwirrung. Noch am Dienstag (13.10.) hatte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der MZ bestätigt: "Wer wissentlich in ein Risikogebiet im Ausland fährt, der muss ab dem 15. Oktober seinen Corona-Test selbst bezahlen."

Wo können Reiserückkehrer einen Corona-Test machen?

An vielen deutschen Flughäfen gibt es weiterhin Testzentren für Reiserückkehrer, wobei auch hier derzeit keine eindeutigen und allgemeingültige Antworten möglich sind. Einreisende aus Risikogebieten können ihren Corona-Test ansonsten beim Hausarzt machen.

Für Reisende von Mallorca nach Deutschland kann zumindest bis zum 8. November auch ein Test bei einer Privatklinik auf der Insel sinnvoll sein, um in Deutschland nicht in Quarantäne zu müssen (s.u.). Um in Deutschland akzeptiert zu werden, sollte das Testergebnis auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.

Wie läuft die Kontrolle bei der Einreise ab?

Zentralisiert und damit verstärkt werden soll künftig die Kontrolle der Einreise. Waren die Daten der Aussteigekarten bislang von den Fluggesellschaften oder Busunternehmen erhoben worden, soll die Bundespolizei nun direkt für die Erhebung, die Kontrolle und die Weiterleitung an die zuständigen Gesundheitsämter zuständig sein. Eine Abgleichung der Daten mit den Personalien im Ausweis sollen Falschangaben à la Max Mustermann verhindern.

Die Umsetzung seitens der Bundespolizei stößt aber noch auf verschiedene Schwierigkeiten. Die vom Bund geplante Digitalisierung des Prozesses hat noch nicht stattgefunden. Nach verschiedentlichen Medienberichten soll die digitale Aussteigekarte aber mit der Änderung der Quarantänepflicht am 8. November endgültig kommen. Demnach ist das IT-System fertig und muss nur noch dem Bundesgesundheitsministerium übergeben werden. Damit entfallen dann die handschriftlich ausgefüllten Aussteigekarten, die Reisenden müssen sich, ähnlich wie bei der Einreise nach Spanien, vor dem Flug online registrieren.

Wie sind die Regelungen bis zum 8. November?

Bislang gelten Mallorca und die Nachbarinseln wie alle übrigen Teile Spaniens für Deutschland als Risikogebiet. Deshalb gilt bis zum 8. November, bis die neuen Regelungen greifen: Wer sich auf Mallorca aufgehalten hat und nach Deutschland zurückkehrt, muss einen PCR-Test machen. Dies kann entweder maximal 48 Stunden vor der Rückreise auf Mallorca geschehen. Oder binnen drei Tagen nach der Ankunft in Deutschland. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen die Rückkehrer in Quarantäne gehen. Das heißt, sie sollen sich auf direktem Wege nach Hause begeben und das Zuhause nicht verlassen.

Obwohl man verpflichtet ist, mit einer sogenannten Aussteigekarte genaue Angaben über Aufenthaltsort, mögliche Symptome und die gemachten PCR-Tests zu machen, berichten viele Reisende über ihren Eindruck, dass weder die Angaben noch die Testpflicht bisher streng kontrolliert wurden. Wer allerdings nachweisbar gegen die Regeln verstößt, muss bereits jetzt mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

Wie läuft die Einreise nach Mallorca derzeit ab?

Die Einreise auf der Insel ist bislang selbst für Menschen, die aus Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen kommen, unproblematisch. Vor der Abreise muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden, mit dem der Reisende versichert, keinerlei Covid-19-Symptome zu haben. Das Formular lässt sich frühestens 48 Stunden vor der geplanten Ankunft in Spanien ausfüllen.

Es gibt drei Wege, um an die Einreiseerlaubnis zu kommen: zum einen die App „SpTH", die zum Download bereitsteht. Ebenfalls einfach zu handhaben ist das Prozedere über die Internetseite spth.gob.es. Rechts oben kann die deutsche Sprache ausgewählt werden. Danach „Einzelformular" anklicken und die persönlichen Daten eingeben. Wenn Sie als Familie reisen, muss für jeden Reisenden das Formular eigens ausgefüllt werden. Eltern dürfen dies für ihre Kinder tun.

Ist das Formular abgeschickt, müssen einfache Fragen zur Gesundheit der Passagiere beantwortet werden. Dabei geht es darum herauszufinden, ob die Fluggäste für das Virus typische Symptome zeigen. Ist das erledigt, erhält man einen QR-Code zum Ausdrucken. Das ist das Kästchen, das aus schwarzen und weißen Rechtecken besteht. Dieser Code ist quasi das ­Ticket für die Einreise und muss am Flughafen von Palma kurz vor der Gepäckabholung vorgezeigt werden. Auf dem Weg vom Flieger zum Ausgang wird am Flughafen beinahe unmerklich die Temperatur der Ankommenden gemessen. Wer über 37,5 Grad Körpertemperatur hat, muss einen PCR-Test machen lassen.

Sollte dieser Test positiv verlaufen, muss diejenige Person in eine eigens von der Balearen-Regierung bereitgestellte Unterkunft und dort die Quarantäne verbringen. Das ist auch mit den mitgereisten Familienmitgliedern möglich. Die Kosten für die Unterbringung trägt die Balearen-Regierung.

Wie soll künftig die Einreise nach Mallorca funktionieren?

Seit Freitag (9.10.) ist klar, dass es für Mallorca und die anderen Balearen-Inseln einen sogenannten sicheren Reisekorridor unter anderem aus Deutschland geben soll. Wann genau dieser Korridor geöffnet werden kann, ist noch nicht geklärt. Ein wichtiges Kriterium soll sein, ob das Herkunftsland der Einreisenden in den vergangenen 14 Tagen 50 bestätigte Corona-Fälle oder weniger je 100.000 Einwohner hat. Nur in diesem Fall gilt das jeweilige Land als sicher, und die Urlauber müssen keinen PCR-Test vor der Einreise auf Mallorca machen. Ist die Inzidenz höher, muss ein negativer Test vorgezeigt werden, der nicht älter als 48 Stunden vor Abflug sein darf.

Zu klären ist noch, wie die Bestimmungen bei der Rückreise aussehen. Wahrscheinlich müssen die Urlauber vor dem Heimflug einen Test machen, für den die Balearen aufkommen. Ist dieser positiv, muss der Tourist auf Mallorca in Quarantäne bleiben. Die Unterkunft dafür würde dann die Balearen-Regierung stellen. Ein negatives Testergebnis könnte hingegen eine etwaige Quarantäne nach Ankunft in Deutschland unnötig machen.

Wo können sich Reisende über die Corona-Lage in Europa informieren?

Auswirkungen auf das Reiseverhalten hat eine Entscheidung der EU-Kommission vom Dienstag (13.10.). Demnach können sich Bürger künftig auf einer Ampel-Karte über die Corona-Lage in Europa informieren. Auf Grundlage gemeinsamer Kriterien werden Regionen je nach Infektionsgeschehen entweder grün, orange oder rot markiert. Für grüne Gebiete mit wenigen Infektionen sollen künftig keine Einreiseverbote mehr verhängt werden, wie eine Mehrheit der Europaminister in Luxemburg beschloss.

Mit dem Flickenteppich verschiedener Regeln dürfte es jedoch nicht vorbei sein. Denn gemeinsame Standards für Reisende aus stärker betroffenen - also orange oder rot markierten - Regionen sind nicht vorgesehen. Ebenso wenig gibt es einheitliche Kriterien für Quarantäne- und Testpflichten. Auch sind die Empfehlungen nicht bindend.

Gibt es eine Lohnfortzahlung für erkrankte Reiserückkehrer?

Unklar ist noch, ob und in welchen Fällen sich Reiserückkehrer auf eine Lohnfortzahlung verlassen können, sollten sie sich in einem Risikogebiet angesteckt haben. Reiseveranstalter wie die Tui gehen zum Beispiel dazu über, wieder verstärkt Flüge auf die Kanaren anzubieten, obwohl auch diese Inseln als Risikogebiet eingestuft sind.

Und wann wird Mallorca wieder als sicheres Reisegebiet eingestuft?

Völlig unklar ist noch, ab wann damit zu rechnen ist, dass Mallorca wieder zu einem sicheren Reisegebiet wird. Bundesregierung, spanische Regierung, Balearen-Regierung und Reiseveranstalter hatten mit einem Pilotprojekt im Juni bewiesen, dass ein großes Interesse besteht, Reisen möglich zu machen, sofern es die Ansteckungszahlen rechtfertigen. Wann das erneut der Fall sein könnte, steht in den Sternen. In den Herbstferien 2020 aber sicherlich nicht.

Angesichts der teils widersprüchlichen Meldungen und Regelungen können wir keine Gewähr auf diese Angaben geben. Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

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