Die balearische Linksregierung passt einmal mehr die Corona-Regeln an die aktuelle Situation an. Wie am Dienstag (20.10.) im Balearen-Parlament angekündigt, werden private Treffen auf sechs Personen limitiert. In Kraft treten die Änderungen auf Mallorca und Ibiza am Samstag (24.10.), wie es in einer Pressemitteilung vom Freitag heißt. Weiterhin in Kraft sind die allgemeinen Restriktionen wie Maskenpflicht und Rauchverbot. Seit Sonntag (25.10.) gilt zudem eine nächtliche Ausgangssperre.

Hier eine Übersicht über die Änderungen, die jetzt in Kraft getreten sind:

Privatleben

Die nächtliche Ausgangssperre ist zwischen 23 und 6 Uhr in Kraft. Ausnahmen gelten hinsichtlich Krankenhausbesuchen, Fahrten zur Apotheke, zum Tierarzt, zur Arbeitsstelle oder auch für das Kümmern um Pflegebedürftige und Schutzbefohlene.

Bei Versammlungen von Privatleuten gilt ein Limit von sechs Personen. Ausgenommen sind Mitglieder des selben Haushalts, für sie gilt kein Limit von sechs Personen. Von Arbeitsessen wird abgeraten.

Bei Hochzeitsfeiern und ähnlichen Events sind maximal 25 Personen in Innenräumen und 50 Personen im Freien erlaubt - wobei die Regelung speziell für Hochzeitsfeiern erst zum 1. November in Kraft tritt. In Kirchen sind nur 30 Prozent der sonst zulässigen Zahl von Gläubigen erlaubt, es wird empfohlen, nicht zu singen.

Gastronomie und Handel

Der Betrieb an der Theke ist untersagt. An jedem Tisch sind maximal sechs Personen erlaubt.

In Einkaufszentren sind in den Gemeinschaftszonen maximal 50 Prozent der sonst zulässigen Personenzahl erlaubt. Ab 22 Uhr darf in Läden kein Alkohol mehr verkauft werden.

Die maximal zulässige Personenzahl muss am Eingang eines Geschäfts oder eines Restaurants angeschrieben sein.

Sport

In Fitness- und Sporteinrichtungen wird das Personenlimit auf 30 Prozent gesenkt. Das gilt auch in den Umkleiden. Kurse dürfen mit maximal 15 Personen abgehalten werden.

Auch wenn die Lage auf Mallorca im Gegensatz zum Rest Spaniens vergleichsweise gut sei, liege gerade der Inzidenzwert weiterhin zu hoch, heißt es in der Pressemitteilung. Da Menorca und Formentera besser da stehen, werden dort die Restriktionen zum Teil wieder aufgeweicht.

Das sind die aktuellen Corona-Zahlen auf den Balearen

Folgende Regeln sind schon bislang in Kraft:

Maskenpflicht

Die auf den Balearen geltende Maskenpflicht wurde zuletzt am 28. August verschärft. Seitdem muss die Maske von konkreten Ausnahmen abgesehen stets im öffentlichen Raum getragen werden - auch während der Zeit, in der Gäste im Restaurant auf ihr Essen warten, am Arbeitsplatz, soweit drinnen gearbeitet wird und keine ausreichende physische Trennung zwischen den Arbeitnehmern besteht, sowie an Uferpromenaden von geschlossenen Ortschaften.

Der öffentliche Raum bezieht sich zum einen auf geschlossene Räume - öffentliche Verwaltung, öffentlich genutzte Einrichtungen und Geschäfte aller Art. Zum anderen gilt die Maskenpflicht auch im Freien, sofern man sich in geschlossenen Ortschaften aufhält. Wandern in der Tramuntana ist also ohne Maske möglich, genauso wie das Sonnenbad am Strand oder am Pool, sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Dasselbe gilt für den Individualsport - Jogger brauchen keine Maske, müssen aber Passanten und anderen Sportlern mit genügend Sicherheitsabstand ausweichen. Einen gewissen Interpretationsspielraum gibt es bei Fahrradfahrern, die Ortspolizei von Palma stuft Radfahren aber inzwischen laut MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" generell als sportliche Tätigkeit ein. Viele Radfahrer tragen allerdings freiwillig Maske. Vorgeschrieben ist diese jedoch generell bei Fahrern E-Rollern.

Rauchen zählt nicht mehr als Ausnahme - wer sich in öffentlichen Räumen, wo Maskenpflicht gilt, eine Zigarette anzündet, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro rechnen. Im öffentlichen Nahverkehr ist Essen und Trinken verboten, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu gewährleisten.

Auch Schüler ab sechs Jahren müssen Maske tragen, diese ist von zu Hause mitzubringen. Ausnahmen gelten für die Essenspause sowie Sport- und Musikunterricht.

Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen mit ärztlich attestierten Erkrankungen, denen aus medizinischer Sicht keine Maske zugemutet werden kann.

Zusammenkünfte

Fiestas sind balearenweit derzeit verboten. Spielplätze sind auf Anordnung der Landesregierung in allen Gemeinden abgesperrt. Auch Picknickplätze wurden zuletzt geschlossen.

Städtische Strände und Parks werden zwischen 21 Uhr abends und 7 Uhr morgens geschlossen, um Zusammenkünfte gerade von jungen Leuten zu unterbinden - es gibt keine Absperrung im physischen Sinn, stattdessen wird der Zugang kontrolliert.

Gastronomie

Gäste von Restaurants und Cafés müssen das Lokal mit Maske betreten und dürfen sie erst zum Essen und Trinken ablegen.

Es gilt ein generelles Rauchverbot - auch an Tischen im Freien, auch unter Einhaltung des Sicherheitsabstands.

Gastronomische Betriebe müssen seit dem Sommer spätestens um 1 Uhr nachts schließen. Bars und Cafés, die unter normalen Umständen bis zu 50 Gäste einlassen dürfen, müssen ein Limit von 75 Prozent dieser Gästezahl einhalten. Für größere Gastronomie-Betriebe gilt ein Limit von 50 Prozent. Die Tische müssen so aufgestellt sein, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Die Lokale an der Bier- und Schinkenstraße an der Playa de Palma dürfen seit dem 15. Oktober wieder öffnen.

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